Wer seinen Betrieb dauerhaft aufgibt, profitiert bei der Haftpflichtkasse in der Betriebshaftpflichtversicherung für Gesundheitsfachberufe und Tierpflegeberufe von einer Nachhaftung: Auch nach dem Ende des Vertrags bleibt der Versicherungsschutz noch bis zu fünf Jahre bestehen, wenn der Vertrag allein wegen der Betriebseinstellung endet.
Betriebseinstellung / Nachhaftung im Tarif Gesundheitsfachberufe, Tierpflegeberufe:
Endet der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung, so besteht Versicherungsschutz im Umfange dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Betrieb endgültig und vollständig einstellen und der Vertrag nur aus diesem Grund endet, sind Sie nicht sofort schutzlos. Der bisherige Versicherungsschutz wirkt im gleichen Umfang noch eine Zeit lang weiter – bis zu fünf Jahre nach dem Vertragsende. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Versicherungsschutz nach der Betriebseinstellung?
Der Versicherungsschutz im Umfang dieses Vertrages besteht bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Unter welcher Voraussetzung greift die Nachhaftung?
Die Nachhaftung greift, wenn der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung endet.
In welchem Umfang besteht der Schutz während der Nachhaftung?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfange dieses Vertrages.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Gesundheitsfachberufe, Tierpflegeberufe.