In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Gesundheitsfachberufe, Tierpflegeberufe klare Regeln zu Versicherungssummen und Sublimits für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko – wann die allgemeine Summe greift und wann abweichende Sublimits vorgehen.
Versicherungssummen:
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherte Schäden (Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko) beträgt:
- siehe Versicherungsschein
Sublimits:
Die vorgenannten Versicherungssummen gelten grundsätzlich als vereinbart, sofern und soweit in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) keine hiervon abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden aus dem Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko gilt grundsätzlich die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme je Versicherungsfall. Für bestimmte Erweiterungen des Versicherungsschutzes können jedoch eigene, abweichende Höchstbeträge (Sublimits) festgelegt sein. Wo solche besonderen Summen genannt sind, gehen sie der allgemeinen Versicherungssumme vor.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Versicherungssumme je Versicherungsfall?
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherte Schäden (Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko) ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Was sind Sublimits?
Sublimits sind besondere Versicherungssummen, die von der allgemeinen Versicherungssumme abweichen. Sie können in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) genannt sein.
Wann gilt die allgemeine Versicherungssumme?
Die vorgenannten Versicherungssummen gelten grundsätzlich als vereinbart, sofern und soweit im Vertragsteil A., Ziff. 7 und im Vertragsteil B. keine hiervon abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.
Wo finde ich abweichende Sublimits?
Abweichende, besondere Versicherungssummen (Sublimits) finden sich in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes).
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023