Wer die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Gesundheitsfachberufe, Tierpflegeberufe unterjährig zahlt, muss mit einem Ratenzuschlag rechnen: 3 % bei halbjährlicher und 5 % bei vierteljährlicher Zahlweise. So wirkt sich die gewählte Zahlweise auf den Beitrag aus.
In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Gesundheitsfachberufe, Tierpflegeberufe folgendes für den Ratenzuschlag:
- Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %.
- Bei vierteljährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 5 %.
Versichertes Risiko
Was bedeutet das konkret?
Wer den Beitrag nicht jährlich, sondern in kleineren Raten zahlt, zahlt insgesamt etwas mehr. Bei halbjährlicher Zahlung kommt ein Aufschlag von 3 % hinzu, bei vierteljährlicher Zahlung ein Aufschlag von 5 %. Diese Zuschläge gelten für den Tarif Gesundheitsfachberufe, Tierpflegeberufe.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Ratenzuschlag bei halbjährlicher Zahlweise?
Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %.
Wie hoch ist der Ratenzuschlag bei vierteljährlicher Zahlweise?
Bei vierteljährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 5 %.
Für welchen Tarif gelten diese Ratenzuschläge?
Die Zuschläge gelten in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Gesundheitsfachberufe, Tierpflegeberufe.
Bei welcher Zahlweise fällt der höchste Zuschlag an?
Der höchste Zuschlag fällt bei vierteljährlicher Zahlweise mit 5 % an.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023