In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett auch das unsachgemäße Verabreichen von Medikamenten oder ein Medikamentenentzug infolge einer Entführung oder Geiselnahme als Unfallereignis. Bei einem Raubüberfall mit Körperverletzung oder einer Geiselnahme wird zudem einmalig ein Betrag von 3.000 EUR geleistet.
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Als Unfallereignis gilt auch das infolge einer Entführung oder Geiselnahme unsachgemäße Verabreichen von Medikamenten sowie der Medikamentenentzug. In diesem Fall verzichten wir auch auf eine Anrechnung einer Mitwirkung von Krankheiten gemäß Ziffer 3 AUB 2014.
Wird die versicherte Person Opfer eines Raubüberfalls mit Körperverletzung oder einer Geiselnahme, leisten wir einmalig einen Betrag von 3.000 EUR.
Voraussetzungen für die Leistung:
- Der Raubüberfall oder die Geiselnahme muss bei der Polizei als strafbare Handlung angezeigt und dort protokolliert sein.
- Die Körperverletzung, die durch den Raubüberfall entstanden ist, muss eine Leistung gemäß Ziffer 2 AUB 2014 ausgelöst haben.
Was bedeutet das konkret?
Neben einem klassischen Unfall werden auch bestimmte Folgen einer Entführung oder Geiselnahme abgesichert. Dazu zählt etwa, wenn dabei Medikamente falsch verabreicht werden oder ein Medikamentenentzug erfolgt. Bei einem angezeigten Raubüberfall mit Körperverletzung oder einer Geiselnahme kann zusätzlich eine einmalige Zahlung erfolgen.
Häufige Fragen
Gilt eine Entführung oder Geiselnahme als Unfallereignis?
Ja. Als Unfallereignis gilt auch das infolge einer Entführung oder Geiselnahme unsachgemäße Verabreichen von Medikamenten sowie der Medikamentenentzug.
Welchen Betrag gibt es bei einem Raubüberfall mit Körperverletzung oder einer Geiselnahme?
Wird die versicherte Person Opfer eines Raubüberfalls mit Körperverletzung oder einer Geiselnahme, wird einmalig ein Betrag von 3.000 EUR geleistet.
Welche Voraussetzungen müssen für die Leistung erfüllt sein?
Der Raubüberfall oder die Geiselnahme muss bei der Polizei als strafbare Handlung angezeigt und dort protokolliert sein. Zudem muss die durch den Raubüberfall entstandene Körperverletzung eine Leistung gemäß Ziffer 2 AUB 2014 ausgelöst haben.
Wird eine Mitwirkung von Krankheiten angerechnet?
Beim unsachgemäßen Verabreichen von Medikamenten oder Medikamentenentzug infolge einer Entführung oder Geiselnahme wird auf eine Anrechnung einer Mitwirkung von Krankheiten gemäß Ziffer 3 AUB 2014 verzichtet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025