Die Unfallversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse leistet bei psychischen und nervösen Störungen nach einem Unfall unter bestimmten Voraussetzungen und übernimmt zudem die Kosten für 10 Sitzungen psychologischer Betreuung – etwa nach Überfall, Geiselnahme oder dem Versterben einer versicherten Person.
(zu Ziffer 4.2.6 AUB 2014)
Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, wird Versicherungsschutz gewährt, wenn und soweit diese Störungen zurückzuführen sind auf:
- eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems oder
- eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie.
Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen übernehmen wir die Kosten für 10 Sitzungen einer psychologischen Betreuung, wenn diese Störungen auftreten aufgrund:
- Überfall,
- Geiselnahme,
- Versterben einer versicherten Person bzw. eines Verwandten 1. Grades oder
- schwerer Verletzungen nach Ziffer 17.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
E. Berufswechsel
(zu Ziffer 5.2 AUB 2014)
Was bedeutet das konkret?
Psychische Beschwerden nach einem Unfall sind grundsätzlich nur dann mitversichert, wenn ihnen eine körperliche Ursache zugrunde liegt – nämlich eine unfallbedingte organische Erkrankung des Nervensystems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie. Darüber hinaus gibt es eine besondere Hilfe: Bei bestimmten belastenden Ereignissen wie einem Überfall, einer Geiselnahme, einem Todesfall oder schweren Verletzungen werden die Kosten für 10 Sitzungen einer psychologischen Betreuung getragen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Text oben.
Häufige Fragen
Sind psychische Störungen nach einem Unfall grundsätzlich mitversichert?
Versicherungsschutz besteht für psychische und nervöse Störungen im Anschluss an einen Unfall, wenn und soweit sie auf eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sind.
Was wird bei einem Überfall oder einer Geiselnahme geleistet?
Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die aufgrund von Überfall, Geiselnahme, Versterben einer versicherten Person bzw. eines Verwandten 1. Grades oder aufgrund schwerer Verletzungen nach Ziffer 17. auftreten, werden die Kosten für 10 Sitzungen einer psychologischen Betreuung übernommen.
Wie viele Sitzungen psychologischer Betreuung werden übernommen?
Übernommen werden die Kosten für 10 Sitzungen einer psychologischen Betreuung.
Was gilt, wenn mehrere Verträge für dieselbe Person bestehen?
Bestehen bei der Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.