Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser fließt die vereinbarte Gliedertaxe in die Feststellung des Invaliditätsgrades ein, während progressive Staffeln und Mehrleistungen unberücksichtigt bleiben. Verstirbt der Rentenbezieher, folgt eine Partner- oder Vollwaisen-Rente von 70 % der Unfall-Rente.
(zu Ziffer 2.2 AUB 2014)
Die vereinbarte Gliedertaxe wird bei der Feststellung des Invaliditätsgrades berücksichtigt.
Unberücksichtigt für die Feststellung des Invaliditätsgrades und die Höhe der Leistung bleiben:
- in Sonderbedingungen geregelte Abweichungen zu Ziffer 3 AUB 2014 (Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen)
- progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall
Verstirbt der Unfall-Rentenbezieher, so wird im Anschluss eine Partner-/Vollwaisen-Rente von 70 % der Unfall-Rente geleistet. Partner sind Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder Eheleute. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
- Die Partner-Rente wird für 36 Monate geleistet.
- Die Vollwaisen-Rente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Bei mehreren erbberechtigten Kindern wird die Rente anteilsmäßig aufgeteilt.
Was bedeutet das konkret?
Für die Höhe der Unfall-Rente ist die vereinbarte Gliedertaxe maßgeblich. Bestimmte Sonderregelungen sowie progressive Staffeln oder Mehrleistungen wirken sich dabei nicht aus. Stirbt die Person, die die Unfall-Rente bezieht, erhalten hinterbliebene Partner oder Vollwaisen im Anschluss eine anteilige Weiterzahlung.
Häufige Fragen
Wie wird der Invaliditätsgrad bei der Unfall-Rente festgestellt?
Die vereinbarte Gliedertaxe wird bei der Feststellung des Invaliditätsgrades berücksichtigt (zu Ziffer 2.2 AUB 2014).
Werden progressive Invaliditätsstaffeln bei der Unfall-Rente berücksichtigt?
Nein. Progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben ebenso wie in Sonderbedingungen geregelte Abweichungen zu Ziffer 3 AUB 2014 für die Feststellung des Invaliditätsgrades und die Höhe der Leistung unberücksichtigt.
Was passiert, wenn der Unfall-Rentenbezieher verstirbt?
Im Anschluss wird eine Partner-/Vollwaisen-Rente von 70 % der Unfall-Rente geleistet.
Wie lange wird die Partner-Rente gezahlt?
Die Partner-Rente wird für 36 Monate geleistet. Partner sind Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder Eheleute.
Bis wann wird die Vollwaisen-Rente gezahlt?
Die Vollwaisen-Rente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Bei mehreren erbberechtigten Kindern wird die Rente anteilsmäßig aufgeteilt. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025