In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse werden die Leistungen im Tarif Hilfe Paket durch einen beauftragten Dienstleister erbracht. Damit dieser tätig werden kann, ist die Übermittlung der Daten betroffener versicherter Personen erforderlich.
Die Leistungen werden durch einen von uns beauftragten Dienstleister erbracht.
Damit dieser im Rahmen der versprochenen Leistungen tätig werden kann, ist es unbedingt erforderlich, Daten der vom Unfallereignis betroffenen und die Leistungen geltend machenden versicherten Personen an den Dienstleister zu übermitteln.
Was bedeutet das konkret?
Die vereinbarten Leistungen erbringt nicht der Versicherer selbst, sondern ein von ihm beauftragter Dienstleister. Damit dieser helfen kann, müssen die notwendigen Daten der betroffenen versicherten Personen, die Leistungen in Anspruch nehmen, an ihn weitergegeben werden.
Häufige Fragen
Wer erbringt die Leistungen im Tarif Hilfe Paket?
Die Leistungen werden durch einen von der Haftpflichtkasse beauftragten Dienstleister erbracht.
Warum werden Daten an den Dienstleister übermittelt?
Damit der Dienstleister im Rahmen der versprochenen Leistungen tätig werden kann, ist es unbedingt erforderlich, die Daten der betroffenen versicherten Personen an ihn zu übermitteln.
Wessen Daten werden weitergegeben?
Übermittelt werden die Daten der vom Unfallereignis betroffenen und die Leistungen geltend machenden versicherten Personen.
Ist die Datenübermittlung notwendig?
Ja, die Übermittlung der Daten an den Dienstleister ist unbedingt erforderlich, damit dieser die versprochenen Leistungen erbringen kann.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025