In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Einfach Komplett auch der unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmitteln oder Sauerstoff als versichertes Unfallereignis – eine wichtige Erweiterung über den klassischen Unfallbegriff hinaus.
Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug im Tarif Einfach Komplett:
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Als Unfallereignis gelten auch der unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmitteln oder Sauerstoff.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif Einfach Komplett zählt nicht nur ein klassischer Unfall zu den versicherten Ereignissen. Auch wenn jemand ungewollt keine Flüssigkeit, keine Nahrung oder keinen Sauerstoff mehr erhält, wird dies wie ein Unfallereignis behandelt. Diese Regelung erweitert den Versicherungsschutz über den üblichen Unfallbegriff hinaus.
Häufige Fragen
Gilt Flüssigkeitsentzug als Unfallereignis?
Ja. Im Tarif Einfach Komplett gilt der unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit als Unfallereignis.
Sind auch Nahrungsmittel- und Sauerstoffentzug abgedeckt?
Ja. Als Unfallereignis gelten auch der unfreiwillige Entzug von Nahrungsmitteln oder Sauerstoff.
Muss der Entzug unfreiwillig erfolgt sein?
Ja. Die Regelung bezieht sich auf den unfreiwilligen Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmitteln oder Sauerstoff.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.3 der AUB 2014.