In der Unfallversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse zählen auch Gesundheitsschäden durch Explosions-, Schall- oder sonstige Druckwellen als Unfallereignis – so ist der Versicherungsschutz auch bei diesen besonderen Einwirkungen sichergestellt.
Explosions-, Schall- oder sonstige Druckwellen (zu Ziffer 1.3 AUB 2014):
Als Unfallereignis gelten auch Gesundheitsschäden durch Explosions-, Schall- oder Druckwellen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie durch eine Explosion, eine Schallwelle oder eine andere Druckwelle einen Gesundheitsschaden erleiden, wird dies wie ein Unfallereignis behandelt. Der Versicherungsschutz greift also auch in diesen besonderen Situationen.
Häufige Fragen
Gelten Schäden durch eine Explosion als Unfallereignis?
Ja. Gesundheitsschäden durch Explosionswellen gelten in der Unfallversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse als Unfallereignis.
Sind auch Schallwellen mitversichert?
Ja. Gesundheitsschäden durch Schallwellen gelten ebenfalls als Unfallereignis.
Was zählt außer Explosions- und Schallwellen noch dazu?
Auch Gesundheitsschäden durch sonstige Druckwellen gelten als Unfallereignis.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Bestimmung?
Diese Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.3 AUB 2014.