In der Unfallversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse gelten auch Gesundheitsschäden durch mechanische, chemische oder elektrische Einwirkungen als Unfallereignis – eine Erweiterung des Unfallbegriffs, die über den klassischen Unfall hinausgeht.
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Als Unfallereignis gelten auch Gesundheitsschäden durch mechanische, chemische oder elektrische Einwirkungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur klassische Unfälle. Auch Gesundheitsschäden, die durch mechanische, chemische oder elektrische Einwirkungen entstehen, werden hier als Unfallereignis anerkannt. Diese unverbindliche Lesehilfe verändert die genannten Regelungen nicht.
Häufige Fragen
Welche Einwirkungen gelten als Unfallereignis?
Als Unfallereignis gelten auch Gesundheitsschäden durch mechanische, chemische oder elektrische Einwirkungen.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.3 AUB 2014.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Komplett.
Sind chemische Einwirkungen mitversichert?
Ja, auch Gesundheitsschäden durch chemische Einwirkungen gelten als Unfallereignis.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025