In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse setzen die Leistungen des Hilfe Pakets voraus, dass die versicherte Person einen versicherten Unfall erlitten hat und dadurch hilfebedürftig geworden ist. Wann Hilfebedürftigkeit vorliegt, wie der Bedarf im Erstgespräch festgestellt wird und wo die Leistungen erbracht werden, erfahren Sie hier.
Voraussetzung für die Leistung:
Die versicherte Person hat einen im Rahmen der AUB 2014 und BBU Einfach in der dem Vertrag zugrunde liegenden Produktlinie versicherten Unfall erlitten und ist aufgrund dieses Unfalls hilfebedürftig.
Wann liegt Hilfebedürftigkeit vor:
Hilfebedürftig ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufigen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe bedarf.
Feststellung des Hilfebedarfs:
- Der konkrete Hilfebedarf wird im Rahmen eines Erstgespräches durch den Dienstleister festgestellt.
- Die Kostenübernahme gilt nur für den durch uns beauftragten Dienstleister.
- Die Auswahl des Dienstleisters erfolgt durch uns.
Ort der Leistungserbringung:
Die Leistungen werden ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht, soweit nicht ausdrücklich in der Beschreibung der einzelnen Leistung eine weltweite Erbringung beschrieben ist. Für alle anderen Leistungen können für die Zeit des Auslandsaufenthaltes der versicherten Person diese nicht erbracht werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Hilfe-Leistungen greifen, wenn ein versicherter Unfall dazu geführt hat, dass Sie im Alltag auf fremde Hilfe angewiesen sind. Welche Unterstützung Sie benötigen, klärt ein vom Versicherer beauftragter Dienstleister in einem Erstgespräch. In der Regel finden die Leistungen in Deutschland statt – nur wenn bei einer einzelnen Leistung ausdrücklich eine weltweite Erbringung genannt ist, gilt dies auch im Ausland.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für die Leistung erfüllt sein?
Die versicherte Person muss einen im Rahmen der AUB 2014 und BBU Einfach in der dem Vertrag zugrunde liegenden Produktlinie versicherten Unfall erlitten haben und aufgrund dieses Unfalls hilfebedürftig sein.
Wann gilt eine Person als hilfebedürftig?
Hilfebedürftig ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufigen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe bedarf.
Wie wird der konkrete Hilfebedarf festgestellt?
Der konkrete Hilfebedarf wird im Rahmen eines Erstgespräches durch den Dienstleister festgestellt. Die Kostenübernahme gilt nur für den durch uns beauftragten Dienstleister, dessen Auswahl durch uns erfolgt.
Werden die Leistungen auch im Ausland erbracht?
Die Leistungen werden ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht, soweit nicht ausdrücklich in der Beschreibung der einzelnen Leistung eine weltweite Erbringung beschrieben ist. Für alle anderen Leistungen können diese für die Zeit des Auslandsaufenthaltes der versicherten Person nicht erbracht werden.