Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse zahlt im Tarif Einfach Komplett bereits 50 % der vereinbarten Übergangsleistung, wenn die versicherte Person nach einem Unfall drei Monate lang ununterbrochen zu 100 Prozent in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Der Betrag wird später auf den weiteren Anspruch angerechnet.
(zu Ziffer 2.3 AUB 2014)
Die vereinbarte Übergangsleistung wird zu 50 % bereits geleistet, wenn die versicherte Person unfallbedingt:
- im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
- um 100 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und
- die Beeinträchtigung, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen 3 Monate bestanden hat.
Dieser bereits geleistete Betrag wird auf einen Anspruch nach Ziffer 2.3.2 AUB 2014 angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach einem Unfall über einen längeren Zeitraum vollständig eingeschränkt sind, müssen Sie nicht bis zur endgültigen Feststellung warten. Ein Teil der vereinbarten Übergangsleistung kann bereits vorab ausgezahlt werden, sobald die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser vorgezogene Betrag wird später mit dem endgültigen Anspruch verrechnet.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die vorzeitige Zahlung der Übergangsleistung?
Es werden bereits 50 % der vereinbarten Übergangsleistung geleistet, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die versicherte Person muss unfallbedingt – im beruflichen oder außerberuflichen Bereich und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen – um 100 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sein, und diese Beeinträchtigung muss vom Unfalltag an gerechnet ununterbrochen 3 Monate bestanden haben.
Wird die vorzeitige Zahlung angerechnet?
Ja, der bereits geleistete Betrag wird auf einen Anspruch nach Ziffer 2.3.2 AUB 2014 angerechnet.
Gilt die Regelung auch für Unfälle in der Freizeit?
Ja, die Beeinträchtigung wird sowohl im beruflichen als auch im außerberuflichen Bereich berücksichtigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025