In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Einfach Komplett Gesundheitsschäden durch Strahlen mitversichert. Lediglich Gesundheitsschäden durch Strahlen im Zusammenhang mit Kernenergie sind ausgeschlossen.
Regelung zu Strahlenschäden (zu Ziffer 4.2.2 AUB 2014):
Gesundheitsschäden durch Strahlen sind mitversichert.
Lediglich Gesundheitsschäden durch Strahlen im Zusammenhang mit Kernenergie sind ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Erleidet die versicherte Person einen Gesundheitsschaden durch Strahlen, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz. Nur wenn der Strahlenschaden im Zusammenhang mit Kernenergie entsteht, greift der Schutz nicht.
Häufige Fragen
Sind Gesundheitsschäden durch Strahlen mitversichert?
Ja, im Tarif Einfach Komplett der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind Gesundheitsschäden durch Strahlen mitversichert.
Welche Strahlenschäden sind vom Schutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden durch Strahlen im Zusammenhang mit Kernenergie.
Auf welche Bedingung bezieht sich die Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 4.2.2 AUB 2014.
Inhalte aus: Ziffer 4.2.2 AUB 2014