Bei der Unfallversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse kann der Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen werden. Wer eine Neubemessung wünscht und welche Fristen dabei gelten, erfahren Sie hier – inklusive der Regeln zur rechtzeitigen Mitteilung.
Neufeststellung der Invalidität (zu Ziffer 8.4 AUB 2014):
Der Grad der Invalidität kann jährlich erneut ärztlich bemessen werden. Die endgültige Bemessung erfolgt jedoch spätestens:
- Jahre nach dem Unfall, bei Beantragung durch uns,
- Jahre nach dem Unfall, bei Beantragung durch Sie.
Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit.
Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mitteilen.
H. Erweiterungen zur Versicherungsdauer (zu Ziffer 9 AUB 2014)
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall wird der Grad Ihrer Invalidität ärztlich festgestellt. Dieser Grad kann sich mit der Zeit verändern, weshalb er einmal im Jahr neu beurteilt werden kann. Sowohl Sie als auch der Versicherer können eine solche erneute Bemessung anstoßen. Wichtig ist dabei, dass Ihr Wunsch nach einer Neubemessung rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Frist mitgeteilt wird.
Häufige Fragen
Wie oft kann der Invaliditätsgrad neu bemessen werden?
Der Grad der Invalidität kann jährlich erneut ärztlich bemessen werden.
Wer kann eine Neubemessung beantragen?
Sowohl der Versicherer als auch Sie können eine Neubemessung wünschen.
Was muss ich tun, wenn ich eine Neubemessung möchte?
Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie dies vor Ablauf der Frist mitteilen.
Wie erfahre ich, wenn der Versicherer eine Neubemessung wünscht?
Der Versicherer teilt Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über die Leistungspflicht mit.