Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Komplett zahlt eine Vollwaisen-Rente an minderjährige Kinder, wenn beide versicherten Elternteile innerhalb eines Jahres durch dasselbe Unfallereignis versterben. Erfahren Sie, wie hoch die jährliche Leistung ausfällt und bis wann sie gezahlt wird.
(zu Ziffer 10.6 AUB 2014)
Versterben beide versicherte Elternteile innerhalb eines Jahres aufgrund desselben Unfallereignisses, zahlen wir eine Vollwaisen-Rente an alle versicherten minderjährigen Kinder. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
Die Vollwaisen-Rente wird jährlich in Höhe des fünfzigfachen Brutto-Jahresbeitrags gezahlt, der für die Unfallversicherung des jeweiligen Kindes zum Unfallzeitpunkt aufgewendet wurde, höchstens jedoch 8.000 EUR pro Jahr und Kind.
Die Vollwaisen-Rente wird letztmals für das Jahr gezahlt, in dem das jeweilige Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Weitere Regelungen:
- Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
- Bestanden bei uns noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Kind durch dasselbe Unfallereignis innerhalb eines Jahres beide versicherten Elternteile verliert, unterstützt die Versicherung das minderjährige Kind mit einer jährlichen Rente. Diese orientiert sich am gezahlten Jahresbeitrag für die Unfallversicherung des Kindes und ist nach oben begrenzt. Die Zahlung läuft bis zur Volljährigkeit des Kindes.
Häufige Fragen
Wann wird die Vollwaisen-Rente gezahlt?
Sie wird gezahlt, wenn beide versicherten Elternteile innerhalb eines Jahres aufgrund desselben Unfallereignisses versterben. Die Leistung geht an alle versicherten minderjährigen Kinder.
Wie hoch ist die Vollwaisen-Rente?
Die Rente beträgt jährlich das Fünfzigfache des Brutto-Jahresbeitrags, der für die Unfallversicherung des jeweiligen Kindes zum Unfallzeitpunkt aufgewendet wurde, höchstens jedoch 8.000 EUR pro Jahr und Kind.
Bis wann wird die Vollwaisen-Rente gezahlt?
Die Vollwaisen-Rente wird letztmals für das Jahr gezahlt, in dem das jeweilige Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Sind Adoptivkinder eingeschlossen?
Ja, Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
Was gilt, wenn mehrere Verträge für das Kind bestehen?
Bestanden noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht. Muss ein anderer Ersatzpflichtiger leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt; bestreitet dieser seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.