In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Alkohol, Medikamente, Schlaganfall, Herzinfarkt, Witterung oder Übermüdung versichert. Beim Lenken von Kraftfahrzeugen gilt eine Grenze von 1,5 Promille, zudem sind K.-o.-Tropfen unter Bedingungen mitversichert – Drogen bleiben ausgeschlossen.
(zu Ziffer 4.1.1 AUB 2014)
Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen aufgrund
- Alkoholkonsum
- Einnahme von Medikamenten
- Schlaganfall
- Herzinfarkt
- Einwirkung von Witterungsbedingungen
- Übermüdung (Schlaftrunkenheit)
- Einschlafen infolge Übermüdung
fallen unter den Versicherungsschutz.
Ausnahme:
Beim Lenken von Kraftfahrzeugen sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen aufgrund Alkoholkonsums bis 1,5 Promille Blutalkoholgehalt versichert.
Zusätzlich sind Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen infolge einer ungewollten Einnahme von K.-o.-Tropfen (z. B. Benzodiazepine oder Gamma-Hydroxy-Buttersäure) mitversichert. Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn die Verabreichung als strafbare Handlung bei der Polizei angezeigt und dort protokolliert wurde.
Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die durch Drogeneinfluss entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif schützt auch dann, wenn ein Unfall durch eine Bewusstseinsstörung ausgelöst wurde – etwa durch Alkohol, Medikamente, gesundheitliche Ereignisse wie einen Schlaganfall oder Herzinfarkt, durch Witterung oder Übermüdung. Beim Autofahren gilt dabei eine festgelegte Promillegrenze. Auch wenn jemandem heimlich K.-o.-Tropfen verabreicht wurden, kann Schutz bestehen, sofern die Tat angezeigt wurde. Unfälle unter Drogeneinfluss sind hingegen nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Unfälle nach Alkoholkonsum versichert?
Ja, Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen aufgrund von Alkoholkonsum fallen unter den Versicherungsschutz. Beim Lenken von Kraftfahrzeugen gilt dies bis 1,5 Promille Blutalkoholgehalt.
Welche Ursachen von Bewusstseinsstörungen sind abgedeckt?
Versichert sind Bewusstseinsstörungen aufgrund von Alkoholkonsum, Einnahme von Medikamenten, Schlaganfall, Herzinfarkt, Einwirkung von Witterungsbedingungen, Übermüdung (Schlaftrunkenheit) sowie Einschlafen infolge Übermüdung.
Sind K.-o.-Tropfen mitversichert?
Ja, Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen infolge einer ungewollten Einnahme von K.-o.-Tropfen (z. B. Benzodiazepine oder Gamma-Hydroxy-Buttersäure) sind mitversichert. Voraussetzung ist, dass die Verabreichung als strafbare Handlung bei der Polizei angezeigt und dort protokolliert wurde.
Sind Unfälle unter Drogeneinfluss versichert?
Nein. Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die durch Drogeneinfluss entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025