Im Tarif Hilfe Paket der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse verzichtet der Versicherer auf eine Leistungskürzung bei Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen und stellt umfangreiche Hilfeleistungen bereit – vom Hausnotrufdienst über Menüservice, Wohnungsreinigung und Fahrdienste bis zu Krankenrücktransport, Pflegeplatzgarantie und Unfallpflegeleistungen mit Grundpflege.
Auf eine Leistungskürzung bei Mitwirkung von unfallunabhängigen Krankheiten oder Gebrechen gemäß Ziffer 3 AUB 2014 wird verzichtet.
Hilfeleistungen
Erstgespräch:
Der Dienstleister führt mit der versicherten Person bzw. ihren Angehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt ein telefonisches Erstgespräch zur Feststellung der Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit sowie gegebenenfalls ein persönliches Gespräch zur Feststellung der Ressourcen des Hilfs- oder Pflegebedürftigen und der Ermittlung und Abstimmung der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen und Termine.
Hausnotrufdienst:
Der versicherten Person wird bei Bedarf eine Hausnotrufanlage mit einem Funkfinger oder einem Funkarmband zur Verfügung gestellt und in der Wohnung der versicherten Person installiert, sofern die erforderlichen technischen Voraussetzungen (entsprechender Strom- und Telefonanschluss) hierfür in der Wohnung vorhanden sind. Über die Hausnotrufanlage ist für die versicherte Person rund um die Uhr eine Notrufzentrale erreichbar, die im Notfall entsprechende Hilfe veranlasst.
Menüservice:
Diese Leistung umfasst die Anlieferung von 7 Hauptmahlzeiten pro Woche an die versicherte Person nach vorheriger freier Auswahl aus dem angebotenen Menüsortiment. Die Menüs werden täglich warm bei Bedarf für bis zu 6 Monate angeliefert. Soweit dies örtlich nicht möglich ist, werden die Menüs jeweils wochenweise (7 Mahlzeiten tiefgekühlt) angeliefert.
Wohnungsreinigung:
Einmal wöchentlich wird bei Bedarf der übliche Lebensbereich der Wohnung (z. B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Schlafraum) der versicherten Person im üblichen Umfang gereinigt.
Besorgungen und Einkäufe:
Bei Bedarf werden einmal in der Woche für die versicherte Person Einkäufe oder notwendige Besorgungen ausgeführt. Hierzu zählen:
- das Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des täglichen Bedarfes einschließlich Arzneimitteln,
- das Einkaufen inkl. Arzneimittelbeschaffung und notwendige Besorgungen, z. B. Bankgänge,
- die Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel,
- die Anleitung zur Beachtung von Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmitteln und
- ggf. das Bringen von Wäsche zur Reinigung und das Abholen.
Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung:
Einmal wöchentlich werden bei Bedarf Kleidung und Wäsche der versicherten Person gepflegt. Hierzu zählen Waschen, Trocknen, Bügeln, Ausbessern, Sortieren und Einräumen sowie die Schuhpflege.
Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen:
Bis zu zweimal wöchentlich wird bei Bedarf für bis zu 4 Wochen nach Entlassung aus der vollstationären Erstbehandlung die versicherte Person bei Behördengängen oder Arztbesuchen begleitet, wenn persönliches Erscheinen erforderlich ist.
Fahrdienst zu Ärzten, zur Krankengymnastik, Therapie oder zu Behörden:
Soweit erforderlich wird bis zu zweimal wöchentlich für bis zu 6 Monate die versicherte Person zu Ärzten, Fachärzten, in Krankenhäuser, zur Krankengymnastik und Therapie oder auch zu Behörden gebracht und wieder abgeholt.
Tag- und Nachtwache:
Für einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden nach Entlassung aus einer stationären Behandlung wird eine Tag- und Nachtwache organisiert, wenn aus medizinischen Gründen eine Beaufsichtigung der versicherten Person erforderlich ist.
Arzneimittelversand:
Im Notfall wird der versicherten Person nach einem Unfall ein notwendiges Arzneimittel, welches im Ausland vor Ort nicht beschafft werden kann, unverzüglich besorgt und per Eiltransport versendet.
Arztsuche:
Bei Bedarf wird der versicherten Person ein wohnortnaher Arzt/Facharzt oder im Ausland ein deutsch- oder englischsprachiger Arzt/Facharzt vor Ort/im nächstgelegenen Ort benannt.
Organisatorische Leistungen
Vermittlung von Pflegehilfsmitteln:
Die erforderlichen Pflegehilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Gehhilfen usw.) werden der versicherten Person vermittelt. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel werden im Rahmen des Hilfe-Paketes nicht übernommen.
Vermittlung einer Tierbetreuung:
Für die gewöhnlichen Haustiere der versicherten Person (z. B. Hunde, Katzen, Fische, Vögel usw.) wird eine Tierbetreuung vermittelt.
Vermittlung des Umbaus von Kraftfahrzeugen:
Der versicherten Person wird eine Beratung für den behindertengerechten Umbau ihres Kraftfahrzeugs vermittelt. Die Kosten für den Umbau des Kraftfahrzeugs werden im Rahmen des Hilfe-Paketes nicht übernommen.
Vermittlung des Umbaus der Wohnung:
Der versicherten Person wird eine Beratung für den behindertengerechten Umbau ihrer Wohnung vermittelt. Die Kosten für den Umbau der Wohnung werden im Rahmen des Hilfe-Paketes nicht übernommen.
Hausmeisterdienst:
Der versicherten Person wird ein Hausmeisterdienst zur Einhaltung der Hausordnung (zum Beispiel für Gartenpflege oder Schneeräumen der Gehwege) vermittelt.
Medizinische Abklärung:
Organisation von Arzt-zu-Arzt-Gesprächen des medizinischen Dienstes mit den Behandlern im Ausland zur Abklärung der medizinischen Versorgungslage vor Ort.
UV 53
Krankenrücktransport
Art der Leistung:
Organisation ärztlich angeordneter Krankenrücktransporte für die versicherte Person aus dem Ausland nach Deutschland mit geeigneten Transportmitteln (Beispiele: KTW, RTW, Linienflug oder Ambulanzflug) einschl. notwendiger An-/Abtransporte zum Flughafen, (Ziel-)Krankenhaus oder zum ständigen Wohnsitz der verletzten Person. Die Kosten für den Krankenrücktransport werden im Rahmen der Bergungs- und Transportkosten übernommen.
Abrechnung der Transportkosten:
Die Transportkosten sind im Rahmen der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Bergungs- und Transportkosten versichert. Die Kosten sind zunächst anderen Ersatzpflichtigen zur Leistung vorzulegen. Nachfolgendes ist im Rahmen der Bergungs- und Transportkosten zur Höhe der Leistung bestimmt:
- (1) Die Bergungs- und Transportkosten werden bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrags gezahlt.
- (2) Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
- (3) Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
- (4) Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Überführungen:
Organisation von Überführungen der Verstorbenen aus dem Ausland an den Bestattungsort in Deutschland oder an den letzten ständigen Wohnsitz einschließlich aller notwendigen Dokumente.
Pflegeplatzgarantie:
In Notfällen wird die Vermittlung eines Pflegeplatzes für nicht suizidgefährdete Erwachsene in einer qualitätsgeprüften Pflegeeinrichtung garantiert. Es wird ein möglichst ortsnaher Pflegeplatz vermittelt, ein Anspruch auf einen ortsnahen Pflegeplatz besteht jedoch nicht. Kosten für die Unterbringung selbst werden nicht erstattet.
Unfallpflegeleistungen
Soweit durch den Dienstleister ein Pflegebedarf festgestellt wird und noch keine Einstufung in einen Pflegegrad nach Sozialgesetzbuch vorgenommen wurde, erhält die versicherte Person nach der stationären Behandlung die nachstehenden Pflegeleistungen.
Soweit bereits vor dem Unfall eine Einstufung in einen Pflegegrad nach Sozialgesetzbuch vorgenommen worden und werden hierfür Sachleistungen erbracht, wird lediglich für den durch den Unfall eingetretenen Mehraufwand geleistet. Werden Geldleistungen erbracht, lässt sich der zusätzliche Bedarf nicht objektiv feststellen. In diesem Fall kann keine Leistung aus der Unfallpflegeleistung erbracht werden.
Pflegeberatung:
Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig eine Pflegeberatung im Rahmen eines persönlichen Gespräches statt zur Feststellung der Pflegeprobleme und der Ressourcen des Pflegebedürftigen, zur Planung der Pflegeeinsätze, zur Prüfung von erforderlichen Pflegehilfsmitteln. Die versicherte Person wird dabei auch zu möglichen Ansprüchen auf Leistungen aus der Pflegeversicherung oder Pflegekasse informiert und beraten.
Pflegeschulung für Angehörige:
Wenn die versicherte Person von Angehörigen gepflegt wird, werden diese für die Aufgaben der täglichen Pflege einmalig geschult.
Grundpflege:
Die versicherte Person erhält bei Bedarf für bis zu 4 Wochen eine Grundpflege. Diese umfasst die Körperpflege einschließlich Teil- oder Ganzwaschungen und An- und Auskleiden sowie Hilfe beim Verrichten der Notdurft, Lagerung im Bett, Hilfe bei der Durchführung von Bewegungsübungen, Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
24-Stunden-Pflegenotruf/Notfallservice:
Gleichzeitig mit der Leistungserbringung „Grundpflege“ nach 3.3.3 kann – soweit örtlich möglich – ein Pflegenotruf eingerichtet werden, über den rund um die Uhr eine Pflegenotrufzentrale erreichbar ist, welche im Notfall eine ausgebildete Pflegekraft zur Hilfeleistung alarmiert.
Was bedeutet das konkret?
Das Hilfe Paket bündelt neben der finanziellen Absicherung viele praktische Unterstützungsangebote für den Alltag nach einem Unfall. Von der ersten Beratung über Hilfen im Haushalt, Fahr- und Begleitdienste bis hin zu Pflegeleistungen und der Organisation von Krankenrücktransporten aus dem Ausland soll die versicherte Person entlastet werden. Ein Teil der Leistungen wird organisiert oder vermittelt, wobei bestimmte Kosten – etwa für Pflegehilfsmittel, Umbauten oder die Unterbringung im Pflegeheim – nicht übernommen werden. Diese Zusammenfassung dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vorstehenden Beschreibungen.
Häufige Fragen
Wird die Leistung bei mitwirkenden Krankheiten gekürzt?
Nein. Auf eine Leistungskürzung bei Mitwirkung von unfallunabhängigen Krankheiten oder Gebrechen gemäß Ziffer 3 AUB 2014 wird verzichtet.
Welche Hilfen im Haushalt sind enthalten?
Enthalten sind unter anderem Menüservice, Wohnungsreinigung, Besorgungen und Einkäufe sowie das Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung – jeweils bei Bedarf und im beschriebenen Umfang.
Werden die Kosten für einen Krankenrücktransport übernommen?
Ja. Die Kosten für den ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Deutschland werden im Rahmen der Bergungs- und Transportkosten übernommen. Die Zahlung erfolgt bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrags.
Welche Kosten werden im Hilfe-Paket nicht übernommen?
Nicht übernommen werden die Kosten für Pflegehilfsmittel, für den behindertengerechten Umbau von Kraftfahrzeug oder Wohnung sowie die Kosten für die Unterbringung im Rahmen der Pflegeplatzgarantie.
Wie lange wird eine Grundpflege geleistet?
Die versicherte Person erhält bei Bedarf für bis zu 4 Wochen eine Grundpflege, die unter anderem Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Lagerung im Bett sowie Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme umfasst.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025