Wer in der Unfallversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse während der Vertragslaufzeit erstmals selbst genutztes Wohneigentum baut oder kauft, erhält beitragsfrei eine Sofortleistung bei Schwerverletzungen – für sich und den Lebensgefährten, gestaffelt über die ersten fünf Jahre ab Erwerb oder Baubeginn.
(zu Ziffer 2 AUB 2014)
Wenn Sie während der Gültigkeit des Vertrages selbst genutztes Wohneigentum erstmals erwerben oder bauen, gewähren wir beitragsfrei eine Sofortleistung bei Schwerverletzungen (zu Ziffer 17. BBU Einfach Komplett).
Der Versicherungsschutz beginnt:
- mit dem Erwerb des Eigenheims oder,
- wenn das Eigenheim noch nicht bezugsfertig war, mit Beginn der Bauarbeiten.
Die beitragsfreie Sofortleistung beträgt für Sie und Ihren Lebensgefährten (jeweils soweit im Rahmen des Vertrages versichert) je:
- EUR im 1. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
- EUR im 2. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
- EUR im 3. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
- EUR im 4. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
- EUR im 5. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
Der Versicherungsschutz endet zum frühesten der folgenden Termine:
- mit dem 5. Jahr nach Erwerb/Baubeginn,
- mit Veräußerung des Eigenheims,
- mit Beendigung der Unfallversicherung.
Inhalte aus: Unfall Einfach Komplett UV 24 Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU)
Was bedeutet das konkret?
Bauen oder kaufen Sie erstmals eine selbst genutzte Immobilie, während der Vertrag läuft, ist automatisch und ohne zusätzlichen Beitrag eine Sofortleistung bei schweren Verletzungen abgesichert. Dieser Schutz gilt für Sie und Ihren Lebensgefährten – beginnend mit dem Erwerb oder dem Baubeginn und begrenzt auf die ersten fünf Jahre. Er endet spätestens, wenn Sie das Eigenheim verkaufen oder die Unfallversicherung beendet wird.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz für die Sofortleistung?
Der Schutz beginnt mit dem Erwerb des Eigenheims. War das Eigenheim noch nicht bezugsfertig, beginnt er mit Beginn der Bauarbeiten.
Für wen gilt die beitragsfreie Sofortleistung?
Sie gilt für Sie und Ihren Lebensgefährten, jeweils soweit im Rahmen des Vertrages versichert.
Kostet diese Sofortleistung einen zusätzlichen Beitrag?
Nein. Wenn Sie während der Gültigkeit des Vertrages erstmals selbst genutztes Wohneigentum erwerben oder bauen, wird die Sofortleistung bei Schwerverletzungen beitragsfrei gewährt.
Wann endet der Versicherungsschutz?
Er endet zum frühesten der folgenden Termine: mit dem 5. Jahr nach Erwerb/Baubeginn, mit Veräußerung des Eigenheims oder mit Beendigung der Unfallversicherung.
Gilt die Leistung auch beim Neubau eines Eigenheims?
Ja. Erfasst ist sowohl der erstmalige Erwerb als auch der Bau von selbst genutztem Wohneigentum während der Gültigkeit des Vertrages.