Wer in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Komplett nach einem Unfall den Pflegegrad 2 erreicht, erhält ein tägliches Pflegegeld von 30 EUR – zahlbar innerhalb von drei Jahren ab dem Unfalltag. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Zahlung gelten.
(zu Ziffer 2.5 AUB 2014)
Erreicht die versicherte Person infolge eines Unfalls den Pflegegrad 2, zahlen wir ein Pflegegeld:
- innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
- in Höhe von 30 EUR
- für jeden Kalendertag, an dem die versicherte Person pflegebedürftig im Sinne von § 61a und § 61b Sozialgesetzbuch XII ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie durch einen Unfall so stark beeinträchtigt werden, dass Sie pflegebedürftig werden und den Pflegegrad 2 erreichen, unterstützt Sie der Tarif mit einem täglichen Pflegegeld. Die Zahlung ist an einen zeitlichen Rahmen ab dem Unfalltag gebunden und knüpft an die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit an.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld im Tarif Einfach Komplett?
Das Pflegegeld beträgt 30 EUR für jeden Kalendertag, an dem die versicherte Person pflegebedürftig ist.
Welchen Pflegegrad muss die versicherte Person erreichen?
Es wird gezahlt, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls den Pflegegrad 2 erreicht.
Innerhalb welcher Frist muss die Pflegebedürftigkeit eintreten?
Die Zahlung erfolgt, wenn der Pflegegrad 2 innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, erreicht wird.
Wonach richtet sich die Pflegebedürftigkeit?
Maßgeblich ist die Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 61a und § 61b Sozialgesetzbuch XII.