Wenn ein versichertes Kind nach einem Unfall stationär behandelt wird, zahlt die Haftpflichtkasse in der Unfallversicherung Einfach Besser beim Rooming-in einen Kostenzuschuss für die Übernachtung eines Elternteils im Krankenhaus – erfahren Sie, wie hoch der Zuschuss ist und wie lange er gewährt wird.
Rooming-in in der Unfallversicherung Einfach Besser (zu Ziffer 2 AUB 2014):
Befindet sich das versicherte Kind nach einem Unfallereignis in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet ein Elternteil mit dem Kind im Krankenhaus (Rooming-in), so wird ein pauschaler Kostenzuschuss gezahlt:
- Höhe: 50 EUR je Übernachtung
- Dauer: höchstens 10 Übernachtungen
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Muss ein versichertes Kind nach einem Unfall im Krankenhaus vollstationär behandelt werden, kann ein Elternteil beim Kind übernachten. Für diese Begleitung im Krankenhaus (Rooming-in) gibt es einen festen Zuschuss pro Übernachtung. Bestehen mehrere Verträge für dasselbe Kind, erfolgt die Zahlung nur einmal aus einem Vertrag.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kostenzuschuss beim Rooming-in?
Je Übernachtung wird ein pauschaler Kostenzuschuss in Höhe von 50 EUR gezahlt.
Für wie viele Übernachtungen wird gezahlt?
Der Zuschuss wird für höchstens 10 Übernachtungen gezahlt.
Unter welchen Voraussetzungen gibt es den Zuschuss?
Voraussetzung ist, dass sich das versicherte Kind nach einem Unfallereignis in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet und ein Elternteil mit dem Kind im Krankenhaus übernachtet.
Wird bei mehreren Verträgen mehrfach gezahlt?
Nein. Bestehen bei der Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.