Übernachtet in der Unfallversicherung Einfach Gut der Haftpflichtkasse ein Elternteil nach einem Unfall mit dem versicherten Kind im Krankenhaus, gibt es beim Rooming-in einen pauschalen Kostenzuschuss von 30 EUR je Übernachtung für höchstens fünf Nächte.
Rooming-in im Tarif Einfach Gut (zu Ziffer 2 AUB 2014):
Befindet sich das versicherte Kind nach einem Unfallereignis in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet ein Elternteil mit dem Kind im Krankenhaus (Rooming-in), gilt:
- Pauschaler Kostenzuschuss in Höhe von 30 EUR je Übernachtung.
- Für höchstens 5 Übernachtungen.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Kind nach einem Unfall stationär im Krankenhaus behandelt werden muss und Sie als Elternteil bei ihm übernachten, beteiligt sich die Unfallversicherung an den Kosten. Sie erhalten für jede dieser Nächte einen festen Betrag – begrenzt auf einige Nächte. Haben Sie mehrere Verträge für dasselbe Kind, gibt es die Leistung insgesamt nur einmal.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kostenzuschuss beim Rooming-in?
Je Übernachtung wird ein pauschaler Kostenzuschuss in Höhe von 30 EUR gezahlt.
Für wie viele Übernachtungen wird gezahlt?
Der Kostenzuschuss wird für höchstens 5 Übernachtungen gezahlt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Leistung?
Das versicherte Kind muss sich nach einem Unfallereignis in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befinden und ein Elternteil muss mit dem Kind im Krankenhaus übernachten (Rooming-in).
Was gilt bei mehreren Verträgen für dasselbe Kind?
Bestehen bei der Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.