Bei der Haftpflichtkasse regelt die Unfallversicherung im Tarif Einfach Komplett den Verdienstausfall für Unternehmer, Geschäftsführer, Selbstständige und freiberuflich Tätige: Fehlt ein konkreter Nachweis, wird ein fester Betrag erstattet – abhängig von der versicherten Invaliditätsgrundsumme oder dem Jahres-Bruttobeitrag.
Verdienstausfall im Tarif Einfach Komplett (zu Ziffer 6.3 AUB 2014):
Wird bei Unternehmern, Geschäftsführern, Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen, so erstatten wir einen festen Betrag in Höhe von 2 ‰ der versicherten Invaliditätsgrundsumme oder eines Jahres-Bruttobeitrages.
Maßgeblich ist der höhere, sich aus dem Vertragsteil der versicherten Person zum Unfallzeitpunkt ergebende Betrag, höchstens jedoch 1.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wer selbstständig oder unternehmerisch tätig ist und seinen Verdienstausfall nicht im Einzelnen belegen kann, erhält dennoch eine feste Erstattung. Grundlage ist entweder ein bestimmter Anteil der versicherten Invaliditätsgrundsumme oder ein Jahres-Bruttobeitrag – es zählt der jeweils höhere Wert, wobei eine Obergrenze gilt.
Häufige Fragen
Für wen gilt die Regelung zum Verdienstausfall?
Sie gilt für Unternehmer, Geschäftsführer, Selbstständige oder freiberuflich Tätige, wenn der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen wird.
Wie hoch ist der feste Erstattungsbetrag?
Erstattet werden 2 ‰ der versicherten Invaliditätsgrundsumme oder eines Jahres-Bruttobeitrages.
Welcher Betrag ist maßgeblich?
Maßgeblich ist der höhere, sich aus dem Vertragsteil der versicherten Person zum Unfallzeitpunkt ergebende Betrag.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung?
Ja, die Erstattung beträgt höchstens 1.000 EUR.