Ab Vollendung des 65. Lebensjahres bietet die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser einen erweiterten Schutz: Als Unfall gilt dann auch eine Oberschenkelhalsfraktur – und zwar unabhängig davon, ob ein Unfallereignis vorliegt oder was die Ursache war.
Zusätzlich versichert ab Vollendung des 65. Lebensjahres:
Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person – unabhängig von einem Unfallereignis und von der Ursache – eine Oberschenkelhalsfraktur erleidet.
Was bedeutet das konkret?
Wer das 65. Lebensjahr vollendet hat, genießt im Tarif Einfach Besser einen zusätzlichen Schutz. Eine Oberschenkelhalsfraktur wird als Unfall anerkannt – auch dann, wenn ihr kein eigentliches Unfallereignis zugrunde liegt und unabhängig davon, wodurch sie ausgelöst wurde. Diese Angabe ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter greift der zusätzliche Schutz?
Der zusätzliche Schutz gilt ab Vollendung des 65. Lebensjahres.
Welche Verletzung ist zusätzlich abgedeckt?
Als Unfall gilt auch eine Oberschenkelhalsfraktur der versicherten Person.
Muss ein Unfallereignis vorliegen, damit die Oberschenkelhalsfraktur als Unfall gilt?
Nein. Die Oberschenkelhalsfraktur gilt unabhängig von einem Unfallereignis und unabhängig von der Ursache als Unfall.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser.