Die Unfallversicherung Einfach Gut der Haftpflichtkasse erstattet die Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen bis zu einer Gesamtleistung von 100.000 EUR. Erfahren Sie, wie der Höchstbetrag geregelt ist und was bei mehreren Verträgen gilt.
(zu Ziffer 2.7 AUB 2014)
Wir leisten Ersatz für Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen. Die Gesamtleistung ist auf 100.000 EUR begrenzt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Unfall eine kosmetische Operation notwendig wird, übernimmt die Unfallversicherung die dafür anfallenden Kosten – bis zu einer festgelegten Obergrenze. Sind für dieselbe versicherte Person mehrere Verträge vorhanden, erfolgt die Leistung nur einmal. Der maßgebliche Höchstbetrag steigt zudem nicht automatisch mit einer jährlichen Dynamik an.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei kosmetischen Operationen ersetzt?
Ersetzt werden die Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen.
Wie hoch ist die Gesamtleistung begrenzt?
Die Gesamtleistung ist auf 100.000 EUR begrenzt.
Was gilt, wenn mehrere Verträge für die versicherte Person bestehen?
Bestehen bei der Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Nimmt der Höchstbetrag an der Dynamik teil?
Nein. Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025