Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse bietet im Tarif Einfach Gut ab Vollendung des 65. Lebensjahres einen zusätzlichen Schutz: Auch eine Oberschenkelhalsfraktur gilt als Unfall – und zwar unabhängig davon, ob ihr ein Unfallereignis zugrunde liegt. So sind ältere Versicherte auch bei dieser typischen Verletzung abgesichert.
Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person – unabhängig von einem Unfallereignis von der Ursache – eine Oberschenkelhalsfraktur erleidet.
Was bedeutet das konkret?
Für versicherte Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, wird der Versicherungsschutz erweitert. Erleidet eine solche Person eine Oberschenkelhalsfraktur, wird diese als Unfall behandelt – selbst dann, wenn kein eigentliches Unfallereignis die Ursache war. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ab wann gilt dieser zusätzliche Versicherungsschutz?
Er gilt zusätzlich ab Vollendung des 65. Lebensjahres der versicherten Person.
Welche Verletzung ist zusätzlich abgesichert?
Eine Oberschenkelhalsfraktur gilt zusätzlich als Unfall.
Muss ein Unfallereignis die Ursache sein?
Nein. Die Oberschenkelhalsfraktur gilt unabhängig von einem Unfallereignis von der Ursache als Unfall.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Gut.