Die Haftpflichtkasse bietet in ihrer Unfallversicherung den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person. Dieser Grundsatz bildet die Basis für den gesamten Leistungsumfang und legt fest, in welchen Fällen Versicherungsschutz besteht.
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Grundlage der Unfallversicherung ist, dass für die versicherte Person bei einem Unfall der Versicherungsschutz greift, der zuvor vereinbart wurde. Der genaue Umfang richtet sich also nach dem, was im jeweiligen Vertrag festgelegt ist.
Häufige Fragen
Was ist der Grundsatz der Unfallversicherung?
Der Grundsatz besagt, dass die Haftpflichtkasse den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person bietet.
Wer ist durch den Versicherungsschutz abgedeckt?
Der Versicherungsschutz gilt bei Unfällen der versicherten Person.
Welcher Umfang gilt im Schadenfall?
Es gilt der jeweils vereinbarte Versicherungsschutz. Der konkrete Umfang hängt vom vereinbarten Tarif und Bedingungswerk ab.