Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse bietet Versicherungsschutz während der Wirksamkeit des Vertrags – und das weltweit sowie rund um die Uhr. So ist versicherte Personen unabhängig von Ort und Uhrzeit ein durchgehender Schutz garantiert.
In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt für den Geltungsbereich Folgendes:
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags:
- weltweit und
- rund um die Uhr.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz aus der Unfallversicherung ist nicht auf ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Region beschränkt und gilt auch nicht nur zu festgelegten Zeiten. Solange der Vertrag wirksam ist, gilt der Versicherungsschutz überall auf der Welt und zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Häufige Fragen
Wo gilt der Versicherungsschutz der Unfallversicherung?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Zu welchen Zeiten besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr.
Wann besteht der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags.
Gilt der Schutz auch auf Reisen ins Ausland?
Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit und damit auch im Ausland.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025