In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Leistungen gibt es ausschließlich für Unfallfolgen, also für Gesundheitsschädigungen und deren Folgen aus dem Unfallereignis. Für Krankheiten oder Gebrechen wird dagegen nicht geleistet – wo hier die Grenze verläuft und welche Beispiele dazuzählen, erfahren Sie hier.
Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen:
Dies sind Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Wir leisten nicht für:
Beispiele:
- Krankheiten sind z.B. Diabetes oder Gelenkserkrankungen.
- Gebrechen sind z.B. Fehlstellungen der Wirbelsäule, angeborene Sehnenverkürzung.
Was bedeutet das konkret?
Die Unfallversicherung greift nur dann, wenn eine Gesundheitsschädigung tatsächlich durch ein Unfallereignis entstanden ist. Beschwerden, die auf einer bestehenden Krankheit oder einem Gebrechen beruhen, sind davon nicht erfasst. Die genannten Beispiele helfen einzuordnen, was jeweils gemeint ist.
Häufige Fragen
Wofür leistet die Unfallversicherung?
Sie leistet ausschließlich für Unfallfolgen, also für Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Sind Krankheiten und Gebrechen mitversichert?
Nein, für Krankheiten oder Gebrechen wird nicht geleistet.
Was zählt als Krankheit?
Krankheiten sind zum Beispiel Diabetes oder Gelenkserkrankungen.
Was zählt als Gebrechen?
Gebrechen sind zum Beispiel Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025