In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse dauert ein Versicherungsjahr grundsätzlich zwölf Monate. Wenn die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt – ein anschauliches Beispiel zeigt, wie sich die Zeiträume aufteilen.
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Ausnahme:
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Der Versicherungsbeitrag:
- Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsjahr umfasst in der Regel volle zwölf Monate. Läuft der Vertrag jedoch über einen Zeitraum, der sich nicht glatt in ganze Jahre aufteilen lässt, ist nur das erste Versicherungsjahr kürzer. Alle weiteren Zeiträume bis zum Vertragsende sind dann wieder jeweils ein volles Jahr lang.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Versicherungsjahr in der Unfallversicherung?
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Was passiert, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht?
In diesem Fall wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Wie teilt sich das Versicherungsjahr bei 15 Monaten Vertragsdauer auf?
Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Sind alle Versicherungsjahre nach dem ersten gleich lang?
Ja. Die Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025