Endet der Vertrag in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse vorzeitig, steht dem Versicherer nur der Beitrag zu, der dem tatsächlichen Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht – der übrige Beitragsanteil verbleibt beim Versicherungsnehmer.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Vertrag vor dem eigentlich vereinbarten Ende aufgelöst, muss nicht der volle Beitrag gezahlt werden. Berechnet wird nur der Anteil, der auf die Zeit entfällt, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand.
Häufige Fragen
Wie viel Beitrag steht dem Versicherer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung zu?
Der Versicherer hat nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
Muss ich bei einer vorzeitigen Beendigung den gesamten Beitrag zahlen?
Nein. Es wird nur der Beitragsteil fällig, der dem Zeitraum des tatsächlich bestehenden Versicherungsschutzes entspricht.
Worauf bezieht sich der zu zahlende Beitragsanteil?
Der Anteil bezieht sich auf den Zeitraum, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
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