In der Unfallversicherung Einfach Gut garantiert die Haftpflichtkasse, dass ihre Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den GDV-Musterbedingungen abweichen und die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom Februar 2011 erfüllen.
Die Haftpflichtkasse garantiert, dass die dieser Unfallversicherung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibungen der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen und Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen – jeweils aktueller Stand – abweichen.
Der Versicherer garantiert ferner, dass seine Bedingungen die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom Februar 2011 erfüllen.
H. Zusätzliche Leistungen bei Kindern
Was bedeutet das konkret?
Als Orientierung: Die Bedingungen dieser Unfallversicherung orientieren sich an den vom GDV empfohlenen Musterbedingungen. Wo sie davon abweichen, geschieht dies nur zugunsten des Versicherungsnehmers. Zusätzlich sind bestimmte Mindeststandards eingehalten. Diese Paraphrase dient nur der Verständlichkeit; maßgeblich sind die vollständigen Bedingungen.
Häufige Fragen
Wovon weichen die Bedingungen der Unfallversicherung ab?
Sie weichen von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen im jeweils aktuellen Stand ab.
In welche Richtung erfolgen die Abweichungen?
Die Abweichungen erfolgen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers.
Welche Mindeststandards werden erfüllt?
Die Bedingungen erfüllen die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom Februar 2011.
Welche Bedingungen liegen der Unfallversicherung zugrunde?
Zugrunde liegen die Leistungsbeschreibungen der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen und der Besonderen Bedingungen zur Unfallversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025