In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse richtet sich die Beitragshöhe nach der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person. Ändert sich der Beruf, müssen Sie das unverzüglich mitteilen – wovon sich die geltenden Versicherungssummen und der Beitrag verändern können. Hier erfahren Sie, wann welche Versicherungssummen greifen und welche Optionen Sie haben.
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab.
Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist unser geltendes Berufsgruppenverzeichnis. Hinweise hierzu finden Sie auf unserer Homepage. Den Link entnehmen Sie bitte den allgemeinen Tarifbestimmungen.
Mitteilung der Änderung:
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z.B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht darunter.
Auswirkungen der Änderung:
- Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
- Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.
Der Leistungsfall
Was bedeutet das konkret?
Weil sich Ihr Beitrag am Beruf orientiert, wirkt sich ein Berufswechsel auf Ihren Vertrag aus. Melden Sie die Änderung deshalb umgehend. Je nachdem, wie der neue Beruf eingestuft wird, können sich Ihre Versicherungssummen erhöhen oder verringern – oder Sie behalten die bisherigen Summen bei einem angepassten Beitrag. Wichtig ist in jedem Fall die zeitnahe Mitteilung, damit klar ist, ab wann welche Summen gelten.
Häufige Fragen
Muss ich einen Berufswechsel melden?
Ja. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie unverzüglich mitteilen.
Welche Tätigkeiten muss ich nicht melden?
Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z.B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht unter die Mitteilungspflicht.
Ab wann gelten niedrigere Versicherungssummen?
Errechnen sich für die neue Tätigkeit bei gleich bleibendem Beitrag niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Ab wann gelten höhere Versicherungssummen?
Höhere Versicherungssummen gelten, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Kann ich meine bisherigen Versicherungssummen behalten?
Ja. Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.