In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser lässt sich ein Vorschuss auf die Leistung schon vor Abschluss des Heilverfahrens beantragen – innerhalb eines Jahres nach dem Unfall und selbst dann, wenn keine Todesfallsumme vereinbart ist. So erfahren Sie, in welcher Höhe ein Vorschuss möglich ist.
(Ziffer 8 AUB 2014)
Ein Vorschuss vor Abschluss des Heilverfahrens kann innerhalb eines Jahres nach dem Unfall auch dann beantragt werden, wenn keine Todesfallsumme vereinbart ist.
Die Höhe des Vorschusses ist begrenzt:
- höchstens 50 % der Invaliditätsgrundsumme
- maximal 100.000 EUR
H. Erweiterungen zur Versicherungsdauer
(Ziffer 9 AUB 2014)
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Unfall noch nicht abschließend feststeht, wie hoch die endgültige Leistung ausfällt, muss man nicht bis zum Ende der Behandlung warten. Es besteht die Möglichkeit, bereits vorab einen Teil der Leistung als Vorschuss zu erhalten. Dieser Vorschuss ist der Höhe nach begrenzt und kann innerhalb eines Jahres nach dem Unfall beantragt werden – unabhängig davon, ob eine Todesfallsumme vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Kann ich einen Vorschuss beantragen, bevor die Behandlung abgeschlossen ist?
Ja. Ein Vorschuss kann bereits vor Abschluss des Heilverfahrens beantragt werden.
Bis wann kann ich den Vorschuss beantragen?
Der Vorschuss kann innerhalb eines Jahres nach dem Unfall beantragt werden.
Wie hoch kann der Vorschuss maximal ausfallen?
Der Vorschuss beträgt höchstens 50 % der Invaliditätsgrundsumme, maximal jedoch 100.000 EUR.
Ist ein Vorschuss auch ohne vereinbarte Todesfallsumme möglich?
Ja. Ein Vorschuss kann auch dann beantragt werden, wenn keine Todesfallsumme vereinbart ist.