In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse ist der erste Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen ab Erhalt des Versicherungsscheins zu zahlen. Wer später zahlt, riskiert einen späteren Beginn des Versicherungsschutzes oder den Rücktritt vom Vertrag – es sei denn, die Verspätung wurde nicht verschuldet.
Fälligkeit der Zahlung:
Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes:
Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Rücktritt:
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Unfallversicherungsschutz startet, sollten Sie den ersten Beitrag nach Erhalt des Versicherungsscheins zeitnah begleichen. Zahlen Sie später, kann sich auch der Schutzbeginn nach hinten verschieben, und der Versicherer kann bei ausbleibender Zahlung vom Vertrag zurücktreten. Können Sie nachweisen, dass Sie die Verspätung nicht zu verschulden haben, gelten diese Nachteile nicht.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Sobald Sie den Versicherungsschein erhalten haben, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag später zahle?
Dann beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie darauf durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht wurden.
Kann die Haftpflichtkasse vom Vertrag zurücktreten?
Ja. Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, kann die Haftpflichtkasse vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist.
Was gilt, wenn ich die verspätete Zahlung nicht verschuldet habe?
Wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, und ein Rücktritt ist nicht möglich.