In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Einfach Gut die Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen sowie von Vergiftungen durch die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund mitversichert.
(zu Ziffer 4.2.5 AUB 2014)
Mitversichert sind die Folgen von:
- Nahrungsmittelvergiftungen
- Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Einfach Gut schließt bestimmte Vergiftungen in den Versicherungsschutz ein. Dazu zählen die Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen ebenso wie die Folgen von Vergiftungen, die durch das Schlucken fester oder flüssiger Stoffe entstehen. Diese Ereignisse sind damit vom Schutz umfasst.
Häufige Fragen
Sind Nahrungsmittelvergiftungen in der Unfallversicherung Einfach Gut mitversichert?
Ja, die Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen sind im Tarif Einfach Gut mitversichert.
Welche Vergiftungen sind im Tarif Einfach Gut abgedeckt?
Mitversichert sind die Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen sowie die Folgen von Vergiftungen durch die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 4.2.5 AUB 2014.
Was ist mit Vergiftungen durch feste oder flüssige Stoffe gemeint?
Gemeint sind Vergiftungen durch die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund. Deren Folgen sind mitversichert.