Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse zahlt eine monatliche Unfallrente, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt. Erfahren Sie, ab wann die Rente rückwirkend fließt, in welcher Höhe sie gezahlt wird und wann die Zahlung endet oder ruht.
Voraussetzungen für die Leistung:
- Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50 %.
- Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die Ziffern 2.1.1 und 2.1.2.2.
- Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt Ziffer 2.1.2.3.
Art und Höhe der Leistung:
Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Beginn und Dauer der Leistung:
Wir zahlen die Unfallrente:
- rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach
- monatlich im Voraus.
Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem:
- die versicherte Person stirbt oder
- wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung nach Ziffer 8.4 der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist.
Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Inhalte aus: UV 15 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen AUB 2014
Was bedeutet das konkret?
Die Unfallrente ist eine monatliche Zahlung, die Sie erhalten, wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft stark beeinträchtigt sind. Sie greift ab einem festgelegten Invaliditätsgrad und wird laufend gezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt bleiben. Zur Kontrolle kann der Versicherer Nachweise über den fortdauernden Anspruch anfordern.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad wird die Unfallrente gezahlt?
Die Unfallrente wird gezahlt, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt.
Ab wann wird die Unfallrente gezahlt?
Die Unfallrente wird rückwirkend ab Beginn des Monats gezahlt, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach monatlich im Voraus.
Wann endet die Zahlung der Unfallrente?
Die Zahlung endet mit dem Ende des Monats, in dem die versicherte Person stirbt oder in dem mitgeteilt wird, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad aufgrund einer Neubemessung nach Ziffer 8.4 unter 50 % gesunken ist.
In welcher Höhe wird die Unfallrente gezahlt?
Die Unfallrente wird monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Was passiert, wenn ich eine angeforderte Lebensbescheinigung nicht einsende?
Der Versicherer darf zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anfordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich zugesendet, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.