Die Übergangsleistung der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse greift, wenn eine versicherte Person nach einem Unfall über mehr als sechs Monate zu mindestens 50 Prozent in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, welche Frist Sie beachten müssen und in welcher Höhe gezahlt wird.
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person ist unfallbedingt:
- im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
- zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen.
Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Die Übergangsleistung ist eine Zahlung für die Zeit nach einem Unfall, wenn die Folgen deutlich länger anhalten. Wer durch den Unfall über einen längeren Zeitraum stark eingeschränkt bleibt und dies rechtzeitig mit einem ärztlichen Attest meldet, kann diese vereinbarte Summe erhalten. Sie soll die Übergangsphase bis zur weiteren Klärung überbrücken.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf die Übergangsleistung?
Wenn die versicherte Person unfallbedingt – im beruflichen oder außerberuflichen Bereich und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen – zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und diese Beeinträchtigung vom Unfalltag an ununterbrochen mehr als 6 Monate andauert.
Bis wann muss ich die Beeinträchtigung geltend machen?
Innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall müssen Sie die Beeinträchtigung durch ein ärztliches Attest geltend machen. Das heißt, Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben. Ein Beispiel ist, dass Sie durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten haben und deshalb nicht in der Lage waren, mit uns Kontakt aufzunehmen.
In welcher Höhe wird die Übergangsleistung gezahlt?
Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Spielt es eine Rolle, ob der Unfall beruflich oder privat passiert ist?
Nein. Die Beeinträchtigung kann im beruflichen oder außerberuflichen Bereich entstanden sein, damit die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025