Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse zahlt eine Todesfallleistung, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. Ausgezahlt wird die vereinbarte Versicherungssumme – unter Beachtung der geltenden Verhaltensregeln.
Voraussetzungen für die Leistung:
- Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall.
- Beachten Sie dann die Verhaltensregeln nach Ziffer 6.5.
Art und Höhe der Leistung:
- Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls, und tritt der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein, wird die vereinbarte Versicherungssumme als Todesfallleistung ausgezahlt. Wichtig ist dabei, die vorgesehenen Verhaltensregeln zu beachten.
Häufige Fragen
Wann wird die Todesfallleistung gezahlt?
Die Leistung wird gezahlt, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
In welcher Höhe wird die Todesfallleistung ausgezahlt?
Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Was ist im Todesfall zu beachten?
Es sind die Verhaltensregeln nach Ziffer 6.5 zu beachten.
Gilt die Leistung auch, wenn der Tod später als ein Jahr nach dem Unfall eintritt?
Voraussetzung für die Leistung ist, dass die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025