In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse ist eindeutig geregelt, welches Recht für den Vertrag maßgeblich ist: Es gilt deutsches Recht. Damit ist für alle Fragen rund um den Versicherungsvertrag klar bestimmt, nach welcher Rechtsordnung sie beurteilt werden.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Was bedeutet das konkret?
Auf den Versicherungsvertrag der Unfallversicherung wird das deutsche Recht angewendet. Alle Rechtsfragen, die sich aus dem Vertrag ergeben, werden also nach der deutschen Rechtsordnung beurteilt. Diese Angabe dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welches Recht findet auf den Vertrag Anwendung?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Gilt für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse deutsches Recht?
Ja, für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Nach welcher Rechtsordnung werden Fragen zum Vertrag beurteilt?
Fragen zum Vertrag werden nach deutschem Recht beurteilt, da für diesen Vertrag deutsches Recht gilt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025