In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse werden die Leistungen fällig, sobald die Erhebungen abgeschlossen sind, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht notwendig sind. Erfahren Sie hier, wann Sie mit der Auszahlung rechnen können.
Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind.
Dazu gilt Folgendes:
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung der Leistung erfolgt erst dann, wenn alle Prüfungen abgeschlossen sind. Der Versicherer muss zunächst klären, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt und in welchem Umfang eine Leistungspflicht besteht. Erst nach Abschluss dieser Erhebungen werden die Leistungen fällig.
Häufige Fragen
Wann werden die Leistungen aus der Unfallversicherung fällig?
Die Leistungen werden erbracht, nachdem die Erhebungen abgeschlossen sind, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht notwendig sind.
Was muss vor der Auszahlung geklärt werden?
Vor der Auszahlung müssen der Versicherungsfall und der Umfang der Leistungspflicht festgestellt werden.
Wird sofort nach dem Unfall ausgezahlt?
Nein. Die Leistungen werden erst erbracht, nachdem die notwendigen Erhebungen abgeschlossen sind.