Wer bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt, verliert den Versicherungsschutz; bei grob fahrlässiger Verletzung darf der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Diese Folgen greifen nur nach vorherigem Hinweis in Textform – und der Schutz bleibt bestehen, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder die Verletzung nicht ursächlich war.
Verletzen Sie oder die versicherte Person eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich, verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Beides gilt nur dann, wenn der Versicherer Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen. Es gilt jedoch nicht, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Obliegenheit absichtlich missachtet wird, entfällt der Versicherungsschutz. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen. Solche Folgen treten nur ein, wenn der Versicherer vorher in Textform darauf hingewiesen hat. Der Schutz bleibt erhalten, wenn keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird oder die Verletzung keinen Einfluss auf den Versicherungsfall und die Leistung hatte – außer bei arglistiger Verletzung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn eine Obliegenheit absichtlich verletzt wird?
Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Welche Folgen hat eine grob fahrlässige Verletzung?
Bei grob fahrlässiger Verletzung darf der Versicherer seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Unter welcher Voraussetzung dürfen diese Rechtsfolgen überhaupt angewendet werden?
Der Verlust oder die Kürzung des Versicherungsschutzes gilt nur, wenn der Versicherer Sie zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Kann der Versicherungsschutz trotz Obliegenheitsverletzung erhalten bleiben?
Ja. Der Schutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass nicht grob fahrlässig gehandelt wurde, oder dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für Feststellung oder Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt jedoch nicht bei arglistiger Verletzung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026