Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse wird ein Kinder-Tarif nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind 18 wird, auf den Erwachsenentarif umgestellt – dabei können Sie zwischen gleichbleibendem Beitrag mit reduzierten Summen oder gleichen Summen mit höherem Beitrag wählen. Zusätzlich müssen Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung unverzüglich mitgeteilt werden, weil sie Beitrag und Versicherungssummen beeinflussen.
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um.
Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend, oder
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab.
Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist unser geltendes Berufsgruppenverzeichnis. Hinweise hierzu finden Sie auf unserer Homepage. Den Link entnehmen Sie bitte den allgemeinen Tarifbestimmungen.
Mitteilung der Änderung
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht darunter.
Auswirkungen der Änderung
Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein versichertes Kind 18, wechselt der Vertrag nach Ablauf des betreffenden Versicherungsjahres in den Erwachsenentarif. Sie entscheiden, ob der Beitrag gleich bleibt (dann sinken die Summen) oder die Summen erhalten bleiben (dann steigt der Beitrag); ohne Wahl innerhalb von zwei Monaten gelten reduzierte Summen. Ändert sich die Berufstätigkeit oder Beschäftigung, müssen Sie das unverzüglich melden, da sich dadurch Beitrag und Versicherungssummen verschieben können.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Kinder-Tarif, wenn das Kind volljährig wird?
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, wird die Versicherung auf den bei Vertragsabschluss gültigen Erwachsenentarif umgestellt.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich bei der Umstellung auf den Erwachsenentarif?
Sie können entweder den bisherigen Beitrag weiterzahlen, wodurch die Versicherungssummen entsprechend reduziert werden, oder die bisherigen Versicherungssummen behalten und einen entsprechend höheren Beitrag zahlen.
Was gilt, wenn ich mich nicht rechtzeitig für eine der Optionen entscheide?
Wenn Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keine Wahl getroffen haben, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fortgeführt.
Muss ich einen Wechsel meiner Berufstätigkeit melden?
Ja, eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie unverzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste wie der Bundesfreiwilligendienst fallen jedoch nicht darunter.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung AUB 2026