Das Tagegeld der Haftpflichtkasse in der Unfallversicherung zahlt, wenn die versicherte Person nach einem Unfall in ihrer eitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung ist. Die Höhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung, gezahlt wird längstens für ein Jahr ab dem Unfalltag.
Ein Anspruch auf Tagegeld besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt:
- in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist und
- in ärztlicher Behandlung ist.
Höhe und Dauer der Leistung
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind:
- die vereinbarte Versicherungssumme und
- der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich:
- nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen.
- nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
Beispiel: Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 100 % zahlen wir das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe. Bei einem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträchtigung von 50 % zahlen wir die Hälfte des Tagegelds.
Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Was bedeutet das konkret?
Tagegeld gibt es, wenn ein Unfall die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und die Person deshalb in ärztlicher Behandlung ist. Wie hoch die Zahlung ausfällt, hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und vom Grad der Beeinträchtigung ab: Bei voller Beeinträchtigung wird das volle Tagegeld gezahlt, bei geringerer Beeinträchtigung entsprechend anteilig. Gezahlt wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, höchstens jedoch ein Jahr ab dem Unfalltag.
Häufige Fragen
Wann habe ich überhaupt Anspruch auf Tagegeld?
Wenn die versicherte Person unfallbedingt in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und zugleich in ärztlicher Behandlung ist.
Wie wird die Höhe des Tagegelds berechnet?
Grundlage sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Das Tagegeld wird nach diesem Grad abgestuft: Bei 100 % Beeinträchtigung wird das volle Tagegeld gezahlt, bei 50 % die Hälfte.
Wie wird der Grad der Beeinträchtigung bestimmt, wenn ich nicht berufstätig bin?
Dann bemisst sich der Grad nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leisten. Bei Berufstätigen richtet er sich nach der Fähigkeit, dem bis zum Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen.
Wie lange wird das Tagegeld gezahlt?
Für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens jedoch für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung AUB 2026