Wann erstattet die Haftpflichtkasse in der Unfallversicherung Kosten für kosmetische Operationen? Übernommen werden nach einem Unfall die ärztlich durchgeführten Eingriffe zur Behebung von Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbilds – etwa Arzthonorare, Krankenhauskosten sowie Zahnbehandlung und Zahnersatz – bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, sofern kein Dritter zur Erstattung verpflichtet ist.
Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu beheben.
Soweit Zähne betroffen sind, gehören nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild.
Die kosmetische Operation erfolgt:
- durch einen Arzt,
- nach Abschluss der Heilbehandlung und
- bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Art und Höhe der Leistung
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene:
- Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus,
- Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten
insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Unfall das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigt hat, werden die Kosten einer kosmetischen Operation übernommen, um dies zu beheben. Bei Zähnen zählen dabei nur Schneide- und Eckzähne dazu. Der Eingriff muss durch einen Arzt und nach Abschluss der Heilbehandlung erfolgen, bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall und bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Erstattet werden Arzthonorare, Krankenhauskosten sowie Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme, sofern kein Dritter dafür aufkommen muss.
Häufige Fragen
Welche Zähne zählen zum äußeren Erscheinungsbild?
Wenn Zähne betroffen sind, gehören nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild.
Bis wann muss die kosmetische Operation nach dem Unfall erfolgen?
Bei Erwachsenen muss der Eingriff innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall erfolgen, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Zudem muss er durch einen Arzt und nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführt werden.
Welche Kosten werden übernommen und in welcher Höhe?
Erstattet werden nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Arzthonorare und sonstige Operationskosten, notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus sowie Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten – insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was gilt, wenn ein Dritter für die Kosten aufkommen könnte?
Voraussetzung für die Leistung ist, dass ein Dritter wie die Krankenkasse oder ein Haftpflichtversicherer nicht zur Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung AUB 2026