Wer bei der Haftpflichtkasse eine Unfallversicherung hat, richtet Anzeigen und Erklärungen an die Hauptverwaltung oder an die zuständige Geschäftsstelle. Gleichzeitig gilt: Änderungen der Anschrift oder des Namens müssen mitgeteilt werden, sonst gilt ein per Einschreiben verschicktes Schreiben schon drei Tage nach Absendung als zugegangen.
Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden:
- an unsere Hauptverwaltung oder
- an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Welche Geschäftsstelle das ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen. Wenn Sie das nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, gilt Folgendes:
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Was bedeutet das konkret?
Mitteilungen an den Versicherer sollten entweder an die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle gehen; welche das ist, steht im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen. Wichtig ist außerdem, dem Versicherer jede Änderung Ihrer Anschrift und Ihres Namens mitzuteilen. Versäumen Sie das, gilt eine rechtliche Erklärung des Versicherers schon drei Tage nach Absendung als zugegangen, wenn sie per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Anschrift geschickt wurde.
Häufige Fragen
Wohin muss ich meine Mitteilungen an den Versicherer schicken?
An die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Welche Geschäftsstelle zuständig ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder dessen Nachträgen.
Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht melde?
Möchte der Versicherer Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben, gilt diese drei Tage nach Absendung als zugegangen, sofern sie per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Anschrift geschickt wurde.
Gilt die Drei-Tage-Regel auch bei einer Namensänderung?
Ja. Teilen Sie eine Änderung Ihres Namens nicht mit, gilt dieselbe Regelung wie bei einer nicht mitgeteilten Anschriftenänderung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung AUB 2026