Vor Abschluss einer Die Haftpflichtkasse VVaG Unfallversicherung bei der Haftpflichtkasse VVaG müssen Sie alle in Textform erfragten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig angeben. Werden diese Angaben verletzt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen, ändern oder wegen arglistiger Täuschung anfechten – je nachdem, ob die Verletzung fahrlässig, grob fahrlässig, vorsätzlich oder arglistig war.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen, nach denen wir in Textform gefragt haben. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung erheblich sind, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir in Textform stellen:
- nach Ihrer Vertragserklärung,
- aber noch vor Vertragsannahme.
Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Beantwortung der Fragen verpflichtet.
Beantwortet eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen für Sie, und kennt diese Person den gefahrerheblichen Umstand oder handelt sie arglistig, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. Wir können in einem solchen Fall:
- vom Vertrag zurücktreten,
- den Vertrag kündigen,
- den Vertrag ändern oder
- den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Rücktritt
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten.
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn
- weder eine vorsätzliche,
- noch eine grob fahrlässige
Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
Auch bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls,
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war.
Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt unsere Leistungspflicht.
Kündigung
Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestandteil.
Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, fristlos kündigen, wenn
- wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder
- wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand ausschließen.
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertragsänderung hinweisen.
Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen.
Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Monatsfrist noch nicht verstrichen ist.
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
Anfechtung
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Erweiterung des Versicherungsschutzes
Die Absätze zur vorvertraglichen Anzeigepflicht, zu den möglichen Folgen einer Anzeigepflichtverletzung, zu den Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte und zur Anfechtung gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.
Was bedeutet das konkret?
Bevor Sie den Vertrag beantragen, müssen Sie alle in Textform gestellten Fragen zu gefahrerheblichen Umständen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten – das gilt auch für eine mitversicherte Person und für Fragen, die noch vor der Vertragsannahme gestellt werden. Verletzen Sie diese Pflicht, kann der Versicherer je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, kündigen, ihn ändern oder ihn bei bewusster Täuschung anfechten. Solche Rechte sind an bestimmte Fristen und Voraussetzungen gebunden, etwa einen vorherigen Hinweis in Textform und die Einhaltung einer Monatsfrist ab Kenntnis. Wird der Versicherungsschutz später erweitert und dafür erneut das Risiko geprüft, gelten dieselben Regeln entsprechend.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Fragen des Versicherers beantworten?
Sie müssen alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung wahrheitsgemäß und vollständig anzeigen. Auch Fragen, die nach Ihrer Vertragserklärung, aber noch vor Vertragsannahme in Textform gestellt werden, sind zu beantworten.
Welche Möglichkeiten hat der Versicherer, wenn ich meine Anzeigepflicht verletze?
Er kann vom Vertrag zurücktreten, den Vertrag kündigen, den Vertrag ändern oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten. Welche dieser Folgen greift, hängt unter anderem davon ab, ob die Verletzung vorsätzlich, grob fahrlässig, einfach fahrlässig oder arglistig war.
Kann ich selbst kündigen, wenn der Vertrag geändert wird?
Ja. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung fristlos kündigen, wenn der Beitrag im Rahmen der Vertragsänderung um mehr als 10 % erhöht wird oder die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand ausgeschlossen wird. Auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen.
Wie lange kann der Versicherer seine Rechte geltend machen?
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung müssen innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Anzeigepflichtverletzung geltend gemacht werden. Fünf Jahre nach Vertragsschluss erlöschen diese Rechte; bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung beträgt die Frist zehn Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026