Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Der Vertrag läuft für die vereinbarte Zeit, verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit stillschweigend um ein Jahr und lässt sich unter bestimmten Fristen kündigen – auch nach einem Versicherungsfall.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Dauer und Ende des Vertrages
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Kündigen können sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
Vertragsbeendigung
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Kündigung nach Versicherungsfall
Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben, oder wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zum Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht, wenn der erste oder einmalige Beitrag innerhalb der genannten Frist gezahlt wird. Ein Vertrag mit mindestens einem Jahr Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern niemand fristgerecht kündigt. Nach einer erbrachten Leistung oder einer Klage auf Leistung können beide Seiten kündigen. Ein Versicherungsjahr umfasst zwölf Monate.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht gekündigt wird. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit zugehen.
Kann ich nach einem Versicherungsfall kündigen?
Ja. Sie oder der Versicherer können kündigen, wenn eine Leistung erbracht wurde oder Sie auf eine Leistung geklagt haben. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der Leistung oder dem Ende des Rechtsstreits zugegangen sein.
Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung AUB 2026