Wer bei der Haftpflichtkasse VVaG unfallversichert ist und eitslos wird, kann den Vertrag auf Wunsch außer Kraft setzen lassen; außerdem regelt die Die Haftpflichtkasse VVaG Unfallversicherung die Kündigung bei Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit, eine beitragsfreie Vorsorge für Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie den fortbestehenden Schutz bei Wehr- und Bundesfreiwilligendienst.
Arbeitslosigkeit
Werden Sie während der Wirksamkeit des Vertrages arbeitslos, wird der Vertrag auf Ihren Wunsch außer Kraft gesetzt. Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind.
Geht uns der entsprechende Nachweis jedoch erst später als 2 Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit zu, gilt die Außerkraftsetzung erst mit Zugang des Nachweises.
Die Außerkraftsetzung endet mit Beendigung der Arbeitslosigkeit, wenn uns Ihre entsprechende Mitteilung innerhalb von 2 Monaten zugeht. Andernfalls endet die Außerkraftsetzung mit Zugang Ihrer Mitteilung.
Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als 3 Jahre dauert.
Kündigung bei Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit
Wird bei der versicherten Person eine der folgenden Beeinträchtigungen ärztlich festgestellt, so können Sie den Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen:
- dauernde Pflegebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuchs XII
- Geisteskrankheit
Wir erstatten den Beitrag für die betroffene Person ab dem Zeitpunkt der Feststellung, maximal jedoch für die letzten 3 Jahre.
Vorsorgeversicherung bei Eheschließung / eingetragener Lebenspartnerschaft
Bei Heirat oder Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft während der Wirksamkeit des Vertrages ist der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner beitragsfrei mitversichert mit:
- 30.000 EUR für den Invaliditätsfall (ohne Progression)
Diese Mitversicherung gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit, die nach der Eintragung bzw. Heirat folgt, mindestens jedoch für 3 Monate.
Der Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn für den Ehegatten bzw. den eingetragenen Lebenspartner weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine private Unfallversicherung besteht.
Wird der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner innerhalb von 3 Monaten ab Heirat bzw. Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Vertrag eingeschlossen, erfolgt der Einschluss ohne Gesundheitsprüfung.
Wehrdienst / Bundesfreiwilligendienst
Der Versicherungsschutz erfährt während der Ableistung von Freiwilligem Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst sowie der Teilnahme an militärischen Reserveübungen keine Beeinträchtigung.
Was bedeutet das konkret?
Bei Arbeitslosigkeit kann der Vertrag auf Wunsch ruhend gestellt werden, wobei bestimmte Fristen für Nachweis und Mitteilung gelten und der Vertrag nach mehr als drei Jahren Ruhen erlischt. Bei dauernder Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit ist eine rückwirkende Kündigung mit Beitragserstattung möglich. Heiratet man oder schließt eine eingetragene Lebenspartnerschaft, ist der Partner vorübergehend beitragsfrei für den Invaliditätsfall mitversichert. Während Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst sowie Reserveübungen bleibt der Schutz bestehen.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich arbeitslos werde?
Auf Ihren Wunsch wird der Vertrag außer Kraft gesetzt, sobald Sie beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind. Geht der Nachweis erst später als 2 Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit ein, gilt die Außerkraftsetzung erst mit Zugang des Nachweises. Dauert die Außerkraftsetzung mehr als 3 Jahre, erlischt der Vertrag.
Kann ich bei Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit kündigen und Beitrag zurückbekommen?
Ja. Wird bei der versicherten Person eine dauernde Pflegebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuchs XII oder eine Geisteskrankheit ärztlich festgestellt, können Sie rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen. Der Beitrag wird ab diesem Zeitpunkt erstattet, maximal jedoch für die letzten 3 Jahre.
Ist mein Ehepartner nach der Hochzeit automatisch mitversichert?
Bei Heirat oder Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist der Partner mit 30.000 EUR für den Invaliditätsfall (ohne Progression) beitragsfrei mitversichert – bis zur nächsten Hauptfälligkeit nach der Eintragung bzw. Heirat, mindestens für 3 Monate. Voraussetzung ist, dass für den Partner keine andere private Unfallversicherung besteht.
Bleibt der Schutz während des Wehrdienstes bestehen?
Ja. Während der Ableistung von Freiwilligem Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst sowie bei der Teilnahme an militärischen Reserveübungen wird der Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026