Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse erweitert dieser Leistungsbaustein den Schutz spürbar: Es gibt eine Sofortleistung von 3 % der Invaliditätsgrundsumme (maximal 5.000 EUR) bei schweren Verletzungen wie Querschnittslähmung oder Amputationen, außerdem Unfall-Rente mit anschließender Partner- und Vollwaisen-Rente, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Komageld sowie Ersatz für kosmetische Operationen bis 100.000 EUR und eine erweiterte Todesfallleistung bei Verschollenheit.
Gliedertaxe
Soweit im Versicherungsschein nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt die Gliedertaxe Standard.
Sofortleistung bei schweren Verletzungen
Die Sofortleistung beträgt 3 % der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, höchstens jedoch 5.000 EUR. Sie wird bei den folgenden schweren Verletzungen fällig, sofern nicht der Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt:
- Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks
- Amputation einer Hand oder eines Fußes
- Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche
- Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades
- dauerhafte Sehkraftminderung auf beiden Augen um jeweils mindestens 60 %
- Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen (auch von zwei Organen oder zwei Knochen):
- gewebezerstörende Schäden an Herz, Lungen, Leber, Milz oder Nieren
- Bruch des Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel- oder Unterschenkelknochens
- Wirbelkörperbruch
- Beckenringbruch
Die Sofortleistung ist spätestens 7 Monate nach Eintritt des Unfalls geltend zu machen. Dabei ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Unfall-Rente
Bei der Feststellung des Invaliditätsgrades wird die vereinbarte Gliedertaxe berücksichtigt.
Nicht berücksichtigt werden dagegen für die Feststellung des Invaliditätsgrades und die Höhe der Leistung:
- in Sonderbedingungen geregelte Abweichungen zur Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
- progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall
Verstirbt der Unfall-Rentenbezieher, wird im Anschluss eine Partner-/Vollwaisen-Rente in Höhe von 70 % der Unfall-Rente geleistet. Als Partner gelten Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder Eheleute. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
- Die Partner-Rente wird für 36 Monate geleistet.
- Die Vollwaisen-Rente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Bei mehreren erbberechtigten Kindern wird die Rente anteilsmäßig aufgeteilt.
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Krankenhaustagegeld
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird innerhalb von 2 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt, längstens jedoch für insgesamt 730 Tage.
Genesungsgeld
Das vereinbarte Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens für 100 Tage.
Voraussetzung für das Genesungsgeld: Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld wird auch geleistet bei:
- einer unfallbedingten Notfalleinweisung zur vollstationären Heilbehandlung in einem Sanatorium, in einer Rehabilitationseinrichtung, in einer Kuranstalt oder im Erholungsheim
- einer unfallbedingten ambulanten chirurgischen Operation, für insgesamt 3 Tage
Auf eine Prüfung, ob eine Beeinträchtigung in der Ausübung des Berufs oder der allgemeinen Fähigkeit, Arbeit zu leisten, vorliegt, wird verzichtet.
Komageld
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma (auch in ein künstliches), so wird für die Dauer dieses Zustandes ein Komageld geleistet:
- ab dem 8. Tag nach dem Unfall
- maximal für 12 Wochen
- in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes
Todesfallleistung
Die vereinbarte Todesfallsumme wird auch geleistet, wenn die versicherte Person nach den Bestimmungen des Verschollenheitsgesetzes für Schiffsunglück, Luftfahrzeugunfall oder sonstige Lebensgefahr rechtswirksam für tot erklärt wurde.
Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen zurückzuzahlen.
Kosmetische Operationen
Es wird Ersatz für die Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen geleistet. Die Gesamtleistung ist auf 100.000 EUR begrenzt.
Bestehen noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein erweitert die Unfallversicherung um mehrere Zusatzleistungen. Bei besonders schweren Verletzungen gibt es eine sofortige Zahlung, bei Invalidität eine Unfall-Rente, die nach dem Tod des Beziehers als Partner- oder Vollwaisen-Rente weiterläuft. Hinzu kommen Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld für Aufenthalte und Erholung, ein Komageld ab dem 8. Tag sowie die Todesfallsumme auch bei rechtswirksamer Todeserklärung nach Verschollenheit. Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen werden bis 100.000 EUR ersetzt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Sofortleistung bei einer schweren Verletzung?
Sie beträgt 3 % der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, höchstens jedoch 5.000 EUR. Voraussetzung ist eine der genannten schweren Verletzungen, sofern der Tod nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt.
Bis wann muss ich die Sofortleistung geltend machen?
Die Sofortleistung ist spätestens 7 Monate nach Eintritt des Unfalls geltend zu machen. Dabei muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Was passiert mit der Unfall-Rente, wenn der Bezieher stirbt?
Im Anschluss wird eine Partner- oder Vollwaisen-Rente in Höhe von 70 % der Unfall-Rente gezahlt. Die Partner-Rente läuft 36 Monate, die Vollwaisen-Rente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und wird bei mehreren erbberechtigten Kindern anteilig aufgeteilt.
Ab wann und wie lange wird Komageld gezahlt?
Komageld wird ab dem 8. Tag nach dem Unfall gezahlt, maximal für 12 Wochen und in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes. Es gilt auch bei künstlichem Koma.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026