Die Haftpflichtkasse VVaG stellt in ihrer Unfallversicherung Regeln bereit, die den Versicherungsschutz über besondere Lebenssituationen hinweg absichern: Bei einem Versicherer-Wechsel wird eine zeitliche Deckungslücke überbrückt, bei eitslosigkeit oder eitsunfähigkeit kann der Vertrag beitragsfrei fortgeführt werden. Zusätzlich gelten Sonderregeln für die Kündigung bei Pflegebedürftigkeit, eine beitragsfreie Vorsorge für den Ehe- oder Lebenspartner sowie fortbestehender Schutz während Wehr- und Bundesfreiwilligendienst.
Beginn des Versicherungsschutzes bei Versicherer-Wechsel
Besteht eine zeitliche Deckungslücke zwischen dem Ablauf des bisherigen Vertrages (12:00 Uhr mittags) und dem Beginn dieses Vertrages (24:00 Uhr bzw. 00:00 Uhr), gewähren wir für diesen Zeitraum Versicherungsschutz.
Arbeitslosigkeit
Werden Sie während der Wirksamkeit des Vertrages arbeitslos, wird der Vertrag auf Ihren Wunsch außer Kraft gesetzt. Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind.
Während der Außerkraftsetzung gewähren wir beitragsfreien Versicherungsschutz in Höhe der zuletzt vereinbarten Versicherungssummen.
Voraussetzungen für den beitragsfreien Versicherungsschutz sind:
- Der Unfallversicherungsvertrag bestand vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate.
- Alle Beiträge wurden bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit beglichen.
- Das Arbeitsverhältnis war unbefristet, ungekündigt und wurde durch den Arbeitgeber gekündigt.
- Das Arbeitsverhältnis unterlag dem deutschen Arbeitsrecht und der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit.
Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit dem Ende der Arbeitslosigkeit. Ihre schriftliche Mitteilung über die Beendigung der Arbeitslosigkeit müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten zusenden.
Auf Ihren Wunsch wird die Beitragsfreistellung ohne Versicherungsschutz fortgeführt.
Die Beitragsfreistellung endet ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als 3 Jahre andauert.
Nach der Beendigung der Beitragsfreistellung wird der Versicherungsvertrag unverändert, jedoch prämienpflichtig weitergeführt. Beiträge, die bereits für die Zeit der Beitragsfreistellung gezahlt sind, werden mit den Folgebeiträgen verrechnet, die nach der Beitragsfreistellung zu zahlen sind.
Der Versicherungsvertrag verlängert sich um die Dauer der Beitragsfreistellung.
Arbeitsunfähigkeit
Sie werden unfallbedingt oder krankheitsbedingt für mehr als 6 Wochen zu 100 % arbeitsunfähig und weisen die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, den Grad und deren Grund durch ein ärztliches Attest nach.
Art und Höhe der Leistung:
- Nach Ablauf einer Wartezeit von 3 Monaten tritt die Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit erstmals ein. Die Wartezeit beginnt mit dem Versicherungsbeginn.
- Bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit gilt keine Wartezeit.
- Der Versicherungsvertrag wird bei Arbeitsunfähigkeit auf Ihren Antrag hin prämienfrei bis zu 12 Monate weitergeführt. Versicherungsschutz besteht in Höhe der zu Beginn der Prämienbefreiung geltenden Versicherungssummen.
- Die Prämienbefreiung beginnt mit Ablauf von 6 Wochen, gerechnet vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an. Die Prämienbefreiung endet mit dem Tag der Beendigung der Arbeitsunfähigkeit, spätestens aber 12 Monate nach dem ersten Tag der Prämienbefreiung.
- Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit aus dem gleichen Grund setzt die Prämienbefreiung wieder ein, soweit nicht bereits eine Dauer der Prämienbefreiung von insgesamt 12 Monaten erreicht wurde.
Nach der Beendigung der Prämienbefreiung wird der Versicherungsvertrag unverändert, jedoch prämienpflichtig weitergeführt. Prämien, die bereits für die Zeit der Prämienbefreiung gezahlt sind, werden mit den Folgeprämien verrechnet, die nach der Prämienbefreiung zu zahlen sind.
Der Versicherungsvertrag verlängert sich um die Dauer der Prämienbefreiung.
Kündigungsfristverkürzung bei Umstellung des Kinder-Tarifs
Sie können mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, wenn eine Umstellung vom Kinder-Tarif auf den Erwachsenen-Tarif ansteht.
Kündigung bei Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit
Wird bei der versicherten Person eine
- dauernde Pflegebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuchs XII
- Geisteskrankheit
ärztlich festgestellt, können Sie den Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen.
Wir erstatten den Beitrag für die betroffene Person ab dem Zeitpunkt der Feststellung, maximal jedoch für die letzten 3 Jahre.
Vorsorgeversicherung bei Eheschließung / eingetragener Lebenspartnerschaft
Bei Heirat oder Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft während der Wirksamkeit des Vertrages ist der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner mit
- 100.000 EUR für den Invaliditätsfall (ohne Progression),
- 10.000 EUR für den Todesfall,
- 20 EUR Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
bis zur nächsten Hauptfälligkeit, die nach der Eintragung bzw. Heirat folgt, mindestens jedoch für 3 Monate, beitragsfrei mitversichert.
Der Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn für den Ehegatten bzw. den eingetragenen Lebenspartner weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine private Unfallversicherung besteht.
Wird der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner innerhalb von 3 Monaten ab Heirat bzw. Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Vertrag eingeschlossen, erfolgt der Einschluss ohne Gesundheitsprüfung.
Der Verzicht auf eine Leistungskürzung bei Mitwirkung von unfallunabhängigen Krankheiten oder Gebrechen ist bei einem Einschluss ohne Gesundheitsprüfung nicht möglich. Der Anteil, ab dem eine Leistungskürzung erfolgt, beträgt 70 %.
Wehrdienst / Bundesfreiwilligendienst
Während der Ableistung von Freiwilligem Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst sowie der Teilnahme an militärischen Reserveübungen erfährt der Versicherungsschutz keine Beeinträchtigung.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag lässt sich flexibel an besondere Lebenslagen anpassen. Bei Arbeitslosigkeit oder längerer Arbeitsunfähigkeit kann der Schutz für eine begrenzte Zeit beitragsfrei bzw. prämienfrei weiterlaufen, wobei bereits gezahlte Beiträge später verrechnet werden. Zusätzlich gibt es Sonderkündigungsrechte, etwa bei Umstellung vom Kinder- auf den Erwachsenen-Tarif oder bei festgestellter dauernder Pflegebedürftigkeit. Ehe- und Lebenspartner können für kurze Zeit beitragsfrei mitversichert werden, und während Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst bleibt der Schutz bestehen.
Häufige Fragen
Bin ich abgesichert, wenn zwischen altem und neuem Vertrag eine zeitliche Lücke entsteht?
Ja. Wenn eine Deckungslücke zwischen dem Ablauf des bisherigen Vertrages (12:00 Uhr mittags) und dem Beginn dieses Vertrages besteht, wird für diesen Zeitraum Versicherungsschutz gewährt.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich arbeitslos werde?
Auf Ihren Wunsch wird der Vertrag außer Kraft gesetzt, sobald Sie beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind. Während dieser Zeit besteht beitragsfreier Versicherungsschutz in Höhe der zuletzt vereinbarten Versicherungssummen – vorausgesetzt, der Vertrag bestand bereits mindestens 12 Monate, alle Beiträge waren bezahlt und das unbefristete, ungekündigte Arbeitsverhältnis wurde durch den Arbeitgeber gekündigt.
Wie lange kann der Vertrag bei Arbeitsunfähigkeit prämienfrei weiterlaufen?
Bei mehr als 6 Wochen 100 %iger Arbeitsunfähigkeit wird der Vertrag auf Antrag prämienfrei bis zu 12 Monate weitergeführt. Die Prämienbefreiung beginnt nach Ablauf von 6 Wochen ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und endet mit deren Beendigung, spätestens 12 Monate nach dem ersten Tag der Prämienbefreiung.
Ist mein Ehe- oder Lebenspartner nach der Heirat automatisch mitversichert?
Bei Heirat oder Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist der Partner beitragsfrei mitversichert – mit 100.000 EUR für den Invaliditätsfall, 10.000 EUR für den Todesfall und 20 EUR Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld. Dies gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit, mindestens jedoch 3 Monate, und nur, wenn für den Partner keine andere private Unfallversicherung besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026